Viele bäuerliche Familienbetriebe leiden unter der aktuellen Krise und kämpfen um ihre Existenz. Die Unionsfraktion hat ein Positionspapier verabschiedet, in dem sie ein Maßnahmenpaket zur Bewältigung dieser außerordentlichen Krise vorschlägt.

Um die Landwirte unmittelbar finanziell zu entlasten, wird der Bundeszuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung in diesem Jahr um 78 Millionen Euro auf 178 Millionen aufgestockt – dieselbe Summe ist auch im Haushalt für 2017 eingeplant. Damit können die Beitragszahlungen der einzelnen Betriebe deutlich gesenkt werden. Als steuerliche Erleichterung sieht das Papier vor, den Bauern rückwirkend die Möglichkeit einer Gewinnglättung über drei Jahre einzuräumen. Auch ist die Einführung eines befristeten Freibetrages für Gewinne angedacht, wenn diese in die Schuldentilgung fließen.

Liquidität verschaffen

Zentral ist das Thema Liquidität: Hier soll ein weiteres EU-Hilfsprogramm aufgelegt werden, für das sich Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt einsetzt. Bereits 2015 hatte die EU ein Liquiditätsprogramm im Umfang von rund 420 Millionen Euro aufgelegt.

Auf nationaler Ebene soll ein Bürgschaftsprogramm auf den Weg gebracht werden. Die Unionsfraktion schlägt vor, dass der Bund eine Garantieerklärung für ungesicherte Kredite abgibt. So können die Hausbanken vom Risiko eines Kreditausfalls teilweise freigestellt werden. Die staatliche Bürgschaftsquote soll bei mindestens 60 Prozent liegen, der Darlehenshöchstbetrag bei 300.000 Euro pro Hof. Die Länder sollen sich nach Auffassung der Fraktion am Bürgschaftsprogramm beteiligen.

Bei der anstehenden Novelle des Kartellrechts soll eine Verschärfung der Regelungen zum Missbrauch von Nachfragemacht geprüft werden. Das Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis soll verlängert und strenger gefasst werden.

Keine neuen Auflagen

Staatliche Mengenregulierung lehnt die Unionsfraktion kategorisch ab. Stattdessen will sie die Branche selbst in die Pflicht nehmen, um die Mengen an Milch und Fleisch auf dem Markt zu reduzieren. Mit dem Agrarmarktstrukturgesetz hat die Branche Instrumente erhalten, Produktionshöchstmengen festzusetzen und diese für allgemeinverbindlich zu erklären. Diese Instrumente müssen aber auch von den Genossenschaften genutzt werden. Klar abgelehnt hat die Unionsfraktion in dem Papier neue Auflagen für die Agrarbranche – wie zum Beispiel die weitere Verschärfung der Düngeverordnung. Das vollständige Papier zum Herunterladen.

Druckversion