Kritiker fordern den sofortigen Stopp von CETA. Doch was sieht das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada überhaupt vor, das Ende Oktober von EU, Kanada und allen Mitgliedstaaten in Brüssel unterzeichnet werden soll? Profitieren wir als Export-Weltmeister nicht eher von einheitlichen Regularien und dem Abbau unnötiger Bürokratiekosten?
Mit der Verabschiedung eines Entschließungsantrags hat die Koalition am Donnerstag die Bundesregierung ermächtigt, das Abkommen zu unterzeichnen. Barbara Lanzinger (CSU) hat dazu im Bundestag eine Rede gehalten. Sie beantwortet im Interview die wichtigsten Fragen:
Foto: Henning Schacht
Frau Lanzinger, wie profitieren wir Bayern von CETA?
Bayern ist Hochtechnologieland und deutscher Export-Spitzenreiter. Hunderttausende von Arbeitsplätzen sind bei uns vom Handel abhängig. CETA ist hier für uns zukunftsweisend. Das bilaterale Handelsvolumen zwischen Bayern und Kanada hat 2015 rund 2,1 Milliarden Euro betragen. Da ist noch viel Potential, gerade für unseren starken Mittelstand. CETA wird in Bayern Arbeitsplätze schaffen und sichern. Außerdem ist CETA von strategischer Bedeutung. Das vorliegende Abkommen ist ambitioniert und gleichzeitig ausgewogen und mit den neuen Regelungen zukunftsgerichtet. Es gibt zwei Möglichkeiten in der Globalisierung - wir werden bestimmt oder wir bestimmen und gestalten selbst - ich bin für selbst bestimmen.
Was sind die Kernbestandteile des Freihandelsabkommens?
Durch CETA intensivieren wir die wirtschaftlichen Beziehungen mit Kanada. Dafür ist unter anderem ein verbesserter Marktzugang für Industriegüter oder der Abbau technischer Handelshemmnisse geregelt. Ein Beispiel: Bisher entstehen unnötige Bürokratiekosten im Zuge doppelter Konformitätsprüfungen, wodurch Produkte oft bis zu 20 Prozent teurer angeboten werden müssen. Einheitliche Regularien nutzen hier vor allem unseren kleinen und mittleren Unternehmen. Gleichzeitig – und das war uns sehr wichtig – werden durch CETA beispielsweise die hohen EU-Schutzstandards aufrechterhalten, wird die Daseinsvorsorge gewährleistet oder das staatliche Regulierungsrecht abgesichert.
Was beinhaltet der von der Koalition am Donnerstag verabschiedete Entschließungsantrag?
Darin greifen wir beispielhaft Punkte heraus, die uns wichtig sind – auch wenn sie bereits im CETA-Vertragstext stehen. Dazu zählen unter anderem der Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge oder hohe Umwelt- und Verbraucherschutzstandards. Wir stellen außerdem klar, dass die Beteiligung des Deutschen Bundestags im weiteren Verfahren für uns selbstverständlich ist.
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