Stärkung des Bundesverfassungsgerichts zukunftssicher und resilient: Zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes stärkt der Bundestag das Bundesverfassungsgericht mit gezielten Änderungen in der Verfassung. Erfahren Sie, wie diese Reformen unsere Demokratie und den Rechtsstaat langfristig sichern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Im Frühsommer dieses Jahres haben wir uns als Bundestagsfraktion gemeinsam mit den ehemaligen Ampelfraktionen entschlossen, das 75-jährige Bestehen unseres Grundgesetzes zum Anlass zu nehmen, Grundgesetz und Bundesverfassungsgerichtsgesetz zugunsten eines resilienteren Bundesverfassungsgerichtes anzupassen. Und auch jetzt - nach dem Ampel-Aus - treten wir dafür ein, dass diese Gesetzesänderungen heute mit einer stabilen und breiten Mehrheit beschlossen werden.
Unsere Änderungsvorschläge sind wohlüberlegt. Wir haben uns viel Mühe gegeben und auch vieles diskutiert, und es ist wichtig, dass wir uns dazu entschlossen haben, die Dinge im Grundgesetz zu verankern, die auch dazu gedacht sind, dass sie sich in Zukunft nicht mehr ändern werden, und die sich vor allen Dingen über die letzten Jahrzehnte bewährt haben.
Es ist auch nicht so, dass das eine vollkommen neue Debatte ist, sondern es wird schon seit vielen Jahren darüber nachgedacht und diskutiert, hier einige Regelungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes auch in der Verfassung festzuschreiben. Unser Bundesverfassungsgericht erhält damit auch die gleiche stabile Position in der Verfassung, wie sie die anderen Verfassungsorgane haben.
Ich nenne konkret drei, vier Punkte, die wir in das Grundgesetz schreiben. Es geht um den Status des Gerichtes - eigentlich eine Selbstverständlichkeit -, es geht um die Anzahl der Senate - dass es zwei sind -, es geht um die Anzahl der Richter, es geht auch um die Bindungswirkung von Entscheidungen.
Im Laufe dieses parlamentarischen Verfahrens haben auch die Länder Änderungsvorschläge unterbreitet; das ist gut so. Auch darüber haben wir nachgedacht und beraten. Ein Vorschlag war, das gesamte Bundesverfassungsgerichtsgesetz zum Zustimmungsgesetz zu machen. Aber wir haben gesagt: Nein, das ist nicht der richtige Weg. - Wir waren mehrheitlich eben nicht davon überzeugt, dass das gut wäre, und es ist auch kein Garant dafür, dass damit künftig, wenn es Schwierigkeiten bei Wahlen oder Ähnlichem gibt, Sicherheit besteht, dass wir hier den richtigen Schutz mit einem reinen Zustimmungsgesetz einführen.
Wir haben aber die Rolle der Länder gestärkt, und zwar genau dann, wenn es zur Blockade bei Richterwahlen im Bundestag kommt. Bundestag und Bundesrat können sich dann sozusagen gegenseitig vertreten; denn aus beiden Organen kommen jeweils acht Richter am Bundesverfassungsgericht.
Was immer noch diskutiert wurde, war die Frage: Sollte man das Zweidrittelwahlquorum im Grundgesetz verankern? Wir haben uns hier mehrheitlich dagegen entschieden, und die Union steht auch nach wie vor aus gutem Grund zu dieser Position. Ich will aber sagen: Man kann immer unterschiedlicher Auffassung sein. Entscheidend ist aber, dass wir uns jetzt hier am Ende mit breiter Mehrheit geeinigt haben. Ich will dafür auch ganz herzlich Danke schön sagen. Denn wir sind davon ausgegangen, dass es eher der Fall ist, dass wir eine destruktive Ein-Drittel-Sperrminorität bekommen und dann auch die Festschreibung im Grundgesetz kein Garant dafür ist, dass die Situation besser wird, im Gegenteil.
Einen Blockadelösungsmechanismus für diesen Fall hätte es in jedem Fall gebraucht. Den bieten wir jetzt auch an. Aber wenn die zwei Drittel ganz streng und ganz starr verankert sind, dann können sie auch tatsächlich nie mehr geändert werden. Eine solche Regelung zu treffen, erschien uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht die richtige Entscheidung.
Ich will aber an dieser Stelle noch mal betonen: Es ist vollkommen legitim, wenn man eine andere Auffassung hat. Entscheidend ist, dass Demokraten am Ende in der Lage sind, sich zu einigen; denn nur das sichert uns unsere Demokratie, das sichert uns unseren Rechtsstaat, und das sichert uns auch unser Miteinander.
Ich will es auch ganz deutlich sagen: Allein die Tatsache, dass wir heute Regelungen verändern, dass wir das Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz stärken, heißt nicht, dass unser Staat damit automatisch resilienter wird. Es geht darum - für uns alle gemeinsam, für Politik und Gesellschaft -, die Herausforderungen unserer Zeit anzupacken. Es geht darum, die Akzeptanz der staatlichen Institutionen zu verteidigen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in diese zu stärken.
Ich bitte Sie heute um Ihre Unterstützung für beide gesetzlichen Änderungen und dafür, das Verfassungsgericht damit stärker als Hüterin unserer Verfassung zu schützen.
Vielen Dank.