Geltendes Recht in der digitalen Welt umsetzen

Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Freitag in 1. Lesung das Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Recht gilt überall gleich. Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wollen wir erreichen, dass geltendes Recht auch überall gleich durchgesetzt wird. Hass, Hetze und Verleumdungen sind strafbar; Plattformbetreiber sind bereits heute verpflichtet, strafbare Inhalte zu löschen, sobald sie davon Kenntnis erlangen. Leider entziehen sich die Plattformbetreiber bislang ihrer Verantwortung. Selbst grob rechtswidrige Inhalte stehen teilweise tage- und wochenlang im Netz und werden nicht gelöscht. Mit dem NetzDG nehmen wir Facebook, Twitter und Co. in die Pflicht, ein leicht erkennbares, erreichbares und ständig verfügbares Verfahren für Beschwerden über strafbare Inhalte einzurichten. 

Klar ist: Der freie Meinungsaustausch – kritisch und auch zugespitzt –ist ein Wesensmerkmal der demokratischen Debatte. Er gehört zu den unverrückbaren Werten einer offenen, freiheitlichen Gesellschaft. Daran ändert der Gesetzentwurf nichts. Was in der analogen Welt zulässig ist, ist auch in der digitalen Welt erlaubt. Der Gesetzentwurf enthält keine Sonderregeln, welche Äußerungen man öffentlich tun darf, was gegebenenfalls auch an negativen, zugespitzten Aussagen und Kommentaren ausgehalten werden muss – und wo die Grenze zur Rechtswidrigkeit bzw. Strafbarkeit überschritten wird. Dieser Rahmen ist in Deutschland aufgrund des hohen Werts der freien Meinungsäußerung in der Demokratie besonders weit gefasst. Wo diese Grenzen aber überschritten werden, muss die Möglichkeit zum wirksamen Eingreifen bestehen."

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