Ausreisepflichtige Gefährder sollen künftig in Justizvollzugsanstalten untergebracht werden können

Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Donnerstag in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Danach sollen in Zukunft ausreisepflichtige Gefährder in Justizvollzugsanstalten statt in Abschiebungshaftanstalten untergebracht werden können. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

„Ausreisepflichtige Ausländer, von denen eine erhebliche Gefahr für die Bevölkerung ausgeht, haben in normalen Abschiebungshaftanstalten wie in Mühldorf am Inn oder Eichstätt nichts verloren. Solche Anstalten dienen allein der Sicherung der Abschiebung. Sie verfügen regelmäßig nicht über die nötigen Sicherheitsvorkehrungen, um einen angemessenen Schutz der Bevölkerung und der Mitinsassen vor extrem gefährlichen Personen zu garantieren.

Bislang mussten Gefährder in Abschiebungshaft wie alle anderen Ausländer behandelt werden. Auf Vorschlag von CDU und CSU will die Koalition mit dem Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht erreichen, dass ausreisepflichtige Gefährder künftig in Justizvollzugsanstalten untergebracht werden können. Nur das wird der der erheblichen Gefahr, die von diesen Personen ausgeht, gerecht. Wieder einmal beweist die Union, dass der Schutz der Bevölkerung für sie höchste Priorität hat.“

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