Bundestag beschließt Open-Data-Gesetz

Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend das Open-Data-Gesetz des Bundes verabschiedet. Es leitet einen Kulturwandel in den Verwaltungen ein und verpflichtet die unmittelbaren Bundesbehörden, künftig unbearbeitete Daten zu veröffentlichen. Hierzu erklären der internetpolitische Sprecher der Fraktion, Thomas Jarzombek und der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Innen Marian Wendt:

Thomas Jarzombek:
„Das Open-Data-Gesetz des Bundes ist ein Meilenstein: Wir setzen damit eines der zentralen digitalpolitischen Ziele des Koalitionsvertrags um. Immer mehr Daten aller Lebensbereiche werden auch digital von der Verwaltung erfasst. Sei es das Verkehrsaufkommen auf Autobahnen oder die Zulassung von Fahrzeugen. Diese Datenmengen werden gesammelt und zukünftig maschinenlesbar und entgeltfrei zur Verfügung gestellt. Die systematische Veröffentlichung von Verwaltungsdaten in einheitlichen, maschinenlesbaren Standards schafft Chancen für Startups und KMU, da so der Rohstoff und damit die Grundlage für datengetriebene Geschäftsmodelle gelegt wird.“

Marian Wendt:
„Mit dem Open-Data-Gesetz setzen wir in den Bundesbehörden einen Kulturwandel in Gang, der langfristig und nachhaltig für mehr Wirtschaftswachstum und besseres Verwaltungshandeln sorgen wird. Der Zugang zu offenen Verwaltungsdaten bietet nicht nur Chancen für Unternehmen, sondern auch für die Verwaltung selbst: So wird sie zu einem wichtigen Baustein in einem wachstums- und chancenorientierten Staat.  Zusätzlich stärkt mehr Transparenz die Legitimität von Verwaltungshandeln und damit auch das Vertrauen der Bürger in den Staat. Der Bund setzt so Maßstäbe, denen die Länder möglichst schnell mit eigenen, mit dem Bund kompatiblen Projekten folgen sollten. Jetzt kommt es darauf an, dass die Verwaltungen ihre Datenschätze heben und die Daten veröffentlichen.“

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