Härtere Strafen für Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte, ein besserer Informationsaustausch und die elektronische Fußfessel für Gefährder. Der Deutsche Bundestag debattierte in dieser Woche gleich mehrere Maßnahmen für mehr innere Sicherheit. Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erklärt die Verbesserungen im Interview und kündigt weitere Schritte zum Schutz der Bürger an.

Herr Mayer, gleich mehrere Gesetze zur Stärkung der inneren Sicherheit wurden in dieser Woche in den Deutschen Bundestag eingebracht. Worum geht es genau?

Es geht zum einem darum, dass wir den Schutz von Polizeibeamten, aber auch von Rettungskräften verbessern wollen. Es ist eine Unart, dass der Respekt gegenüber Polizisten, aber auch gegenüber Feuerwehrleuten, gegenüber Mitarbeitern des Roten Kreuzes, gegenüber Mitarbeitern des THW immer mehr abnimmt. Ein erheblicher Vorteil wird es außerdem sein, dass in Zukunft auch die allgemeinen Diensthandlungen geschützt sind. Also nicht nur der Widerstand gegen Vollstreckungsmaßnahmen wird entsprechend unter Strafe gestellt, sondern auch der Widerstand bei allgemeinen Diensthandlungen von Polizisten oder von Rettungskräften.

Ein zweites Gesetz ist das BKA-Gesetz. Worum geht es da?

Bei der Novellierung des Bundeskriminalamtgesetzes geht es vor allem darum, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 20. April 2016 in deutsches Recht umzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das jetzige BKA-Gesetz in Teilenverfassungswidrig ist. Wir wollen vor allem den Datenschutz stärken. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung wird stärker geschützt, aber auf der anderen Seite wird auch der Informationsaustausch mit den Polizeibehörden in anderen europäischen Ländern verbessert. Und drittens stärken wir auch die Zentralstellenfunktion des Bundeskriminalamtes. Nicht zuletzt hat der schreckliche Anschlag in Berlin im Dezember gezeigt, dass der Austausch von Informationen auch innerhalb Deutschlands noch deutlich verbesserungsbedürftig ist. Und wir wollen vor allem das Bundeskriminalamt als Know-How-Behörde im Bereich der IT stärken und insbesondere auch ein einheitliches IT-System aller Polizeibehörden in Deutschland einführen.

Eine Maßnahme ist dabei auch die Einführung der elektronischen Fußfessel für Gefährder. Warum ist das nötig geworden?

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir mit sehr vielen Gefährdern in Deutschland konfrontiert sind. Die Zahl nimmt bedauerlicherweise eher zu. Das stellt eine große Herausforderung für unsere Verfassungsschutzämter dar. Allein zur Überwachung eines Gefährders rund um die Uhr benötigt man zwischen 24 und 30 Mitarbeitern. Deswegen ist es aus meiner Sicht mehr als sachgerecht, dass man auch auf elektronische Überwachungsmethoden zurückgreift. Dabei spielt die elektronische Fußfessel eine wichtige Rolle. Und wir schaffen jetzt mit dem Bundeskriminalamtgesetz die gesetzliche Grundlage dafür, dass auch Gefährder mit elektronischen Fußfesseln versehen werden können.

Sicherheit ist ein großes Thema für die Bürgerinnen und Bürgern. Viele fühlen sich immer unsicherer. Wie begegnen Sie diesem Gefühl?

Ich habe persönlich sehr viel Verständnis für dieses Unbehagen angesichts der Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus, und auch angesichts beispielsweise der deutlichen Zunahme der Wohnungseinbrüche. Gleichwohl lege ich außerordentlichen Wert auf die Feststellung, dass Deutschland vom Grundsatz her ein außergewöhnlich sicheres Land ist. Und wir haben, insbesondere auch auf Druck der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in den letzten zwei Jahren unheimlich viel getan, um sowohl gesetzgeberisch aber auch durch Verbesserung der Stellensituation unsere Sicherheits- und Polizeibehörden besser in die Lage zu versetzen, sich sowohl gegenüber dem islamistischen Terrorismus als auch gegenüber der organisierten Kriminalität besser zur Wehr zu setzen.

Werfen wir einen Blick in die Zukunft. Welche Maßnahmen sind denn noch geplant?

Wir werden uns sehr schnell – auch nach der Verabschiedung der jetzt in den parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetze – über weitere Maßnahmen Gedanken machen. Es geht beispielsweise darum, dass wir einen eigenen Haftgrund für Gefährder schaffen, wie für Personen wie Anis Amri, die ausreisepflichtig sind und von denen eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Diese Personen müssen auch in Haft genommen werden können. Wir sind darüber hinaus auch der Auffassung, dass insbesondere renitente Personen - Personen also, die ihre Identität verschleiern oder nicht mitwirken bei ihrer Identitätsfeststellung  auch mit räumlichen Beschränkungsmaßnahmen versehen werden können. Es wird in den nächsten Wochen also zügig weitere Verschärfungen im Aufenthaltsgesetz geben. 

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