Gefährder können künftig mit Hilfe einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Michael Frieser, innenpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe, sieht darin einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen den islamistischen Terror.
Am Mittwoch hat die Bundesregierung das sogenannte BKA-Gesetz auf den Weg gebracht. Es sieht vor, dass das Bundeskriminalamt wichtige Befugnisse erhält, die die Überwachung von Gefährdern erheblich erleichtern werden. Unter anderem soll das BKA für Gefährder Aufenthalts- und Kontaktverbote erlassen und diese mit Hilfe einer elektronischen Fußfessel überwachen können.
„Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Bundeskriminalamt-Gesetz wird ein entscheidender Schritt im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus unternommen“, so der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe Michael Frieser.
Die Union tritt seit langem für eine Aufenthaltsüberwachung durch Fußfesseln ein. Zuletzt hatten sich die CSU-Bundestagsabgeordneten auf ihrer Klausurtagung in Seeon im Januar 2017 für den Einsatz von Fußfesseln bei Gefährdern ausgesprochen. Durch den Kabinettsbeschluss wird nun die wichtige Forderung der CSU-Landesgruppe umgesetzt.
Frieser appelliert an die Bundesländer, ebenfalls die Überwachung durch elektronische Fußfesseln bei islamistischen Gefährdern zu erleichtern. Denn die meisten Gefährder würden nach Landesrecht überwacht. „An der Regelung im BKA-Gesetz sollten sich künftig auch die Länder orientieren und zügig entsprechende Regelungen in ihren Landespolizeigesetzen schaffen. Bayern handelt hier bereits und ergänzt das Polizeiaufgabengesetz. Die anderen Länder müssen nun schnell diesem Vorbild folgen."
Mehr als nur die elektronische #Fußfessel: Zentrale Punkte der Neustrukturierung des @BKA-Gesetzes. Ganzer Text: https://t.co/jtaHqvSYjV pic.twitter.com/03NJo6lBEn
— BMI (@BMI_Bund) February 2, 2017
Druckversion