Die Sicherheit der Bürger steht für die CSU-Landesgruppe an oberster Stelle: Der Bundestag verabschiedete jüngst ein Anti-Terror-Paket. Auch die Vorratsdatenspeicherung wurde wieder eingeführt. Außerdem stärken wir den Schutz vor Einbruchskriminalität.
Wir sorgen für die Sicherheit unserer Bürger.
„Es darf ... kein Nachlassen im weltweiten Kampf gegen ... Terrorismus geben. Reisebewegungen von islamistisch-terroristischen Kämpfern müssen unterbunden werden.“ (Beschluss Wildbad Kreuth 2015)
Um Anschläge radikaler Islamisten zu verhindern, werden Vorbereitungshandlungen umfassend unter Strafe gestellt. Verurteilte Unterstützer einer terroristischen Vereinigung können nach Haftentlassung überwacht werden. Wir verbessern die Vernetzung unserer Sicherheitsbehörden auch mit ausländischen Stellen. Mit der Identifizierungspflicht beim Kauf von Prepaid-Karten verhindern wir, dass Terrorverdächtige mit wechselnden Handys anonym kommunizieren. Außerdem kann die Bundespolizei zur Gefahrenabwehr verdeckte Ermittler einsetzen. Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Terrorismus und für mehr Sicherheit.
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Wir schützen die Opfer, nicht die Täter.
„Hierfür ist eine Regelung zur Mindestspeicherung von Verbindungsdaten ... erforderlich. In vielen europäischen Ländern ist eine solche Speicherung ... möglich. Dies muss auch für Deutschland gelten.“ (Beschluss Wildbad Kreuth 2015)
Mit dem Gesetz zur Speicherung der sogenannten Verkehrsdaten setzen wir im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und die stetig wachsende Cyberkriminalität ein Zeichen für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Daten, zum Beispiel die Rufnummer, Zeitpunkt und Dauer des Anrufes oder die Zuordnung der IP-Adresse, werden durch Telekommunikationsunternehmen gespeichert. Die Unternehmen sichern die Verkehrsdaten für zehn Wochen, Standortdaten von Mobiltelefonen für vier Wochen. Bei schweren Straftaten haben Staatsanwaltschaften nun die Möglichkeit, unter engen gerichtlichen Vorgaben auf diese Daten zuzugreifen.
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Wir greifen gegen straffällig gewordene Ausländer durch.
„Sollte ein Asylbewerber bereits während des laufenden Asylverfahrens straffällig werden, muss dies Einfluss auf sein Verfahren haben.“ (Beschluss Wildbad Kreuth 2016)
Deutschland ist der Staat des Rechts und der Sicherheit: Wir haben durchgesetzt, dass kriminelle Ausländer leichter und schneller ausgewiesen werden können. Bei Straftaten gegen das Leben, bei Körperverletzung, Sexualstraftaten, Eigentumsdelikten und bei Widerstand gegen die Staatsgewalt, zum Beispiel bei Angriffen auf Polizisten, gilt ein verschärftes Ausweisungsrecht. Straffällige Asylbewerber und Ausländer können demnach bereits ausgewiesen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt oder eine Jugendstrafe verhängt wurde. Auch die Abschiebung wurde erleichtert.
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Wir stärken den Schutz vor Einbruchskriminalität.
„Die CSU-Landesgruppe setzt sich dafür ein, ein eigenes Förderprogramm zu entwickeln, welches ... den Einbau von ... Sicherheitsvorkehrungen unterstützt.“ (Beschluss Wildbad Kreuth 2015)
Der Schutz vor Einbruchskriminalität ist wichtig. Wir stärken deshalb die Prävention: Im November 2015 haben wir ein umfassendes Programm zur Förderung von baulichen Maßnahmen eingerichtet. Außerdem soll die Präsenz der Polizei vor Ort ausgebaut werden. Der Bund wird zusätzlich in diesem Jahr die Zahl der Bundespolizisten massiv erhöhen. Das Bundeskriminalamt soll zudem als zentrale Koordinierungsstelle für organisierte Kriminalität gestärkt werden. Denn: Nur eine funktionierende Polizei kann mit den immer professionelleren Tätern mithalten.
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