Mit der Verabschiedung des sogenannten Migrationspaketes, das insgesamt aus acht Gesetzen besteht, hat Deutschland nun seine Zuwanderungspolitik neu aufgestellt. Kernelement des Paketes ist das Fachkräftezuwanderungsgesetz. Aber auch die dringliche Frage der Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern wird nun eindeutig geregelt.

Der Bundestag hat am Freitag das sogenannte Migrationspaket im Bundestag beraten. Sieben der insgesamt acht Gesetze zur Migration wurden beschlossen. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer (CSU) wies noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit von klaren gesetzlichen Regelungen im Bereich der Migration hin. 

„Die Herausforderungen der weltweiten Migration erfordern ein System der Ordnung. Mit diesem Migrationspaket wird für die Bundesrepublik Deutschland ein Regelwerk geschaffen -  ein Regelwerk, das die Gesichtspunkte der Humanität und Ordnung beinhaltet“, betonte Seehofer. Dies sei eine Zäsur in unserer Migrationspolitik und in dieser Form auch einzigartig in Europa, so der Bundesinnenminister. 

Im vergangenen Jahr seien die Höchstzahlen, der sogenannte Zielkorridor von 180000 bis 220000 Menschen, bei der Zuwanderung nicht erreicht worden und auch in diesem Jahr gehe das Bundesinnenministerium nicht von Flüchtlingszahlen in diesem Bereich aus. „Auch das ist schon ein Erfolg, denn kein Land auf dieser Welt kann unbegrenzt Flüchtlinge aufnehmen und nur mit einer Begrenzung von Zuwanderung kann auch eine erfolgreiche Integration gelingen“, sagte Horst Seehofer.

Integrationsbemühungen Deutschlands einzigartig im internationalen Vergleich

Wichtiges Element der künftigen Migrationspolitik Deutschland sei das Fachkräftezuwanderungsgesetz. Der Fachkräftebedarf in Deutschland werde mit einem modernen Gesetz geregelt, das die illegale Migration zurückdränge, weil es künftig einen legalen Weg der Zuwanderung gebe. „Und zwar für Leute, die wir in Deutschland für unseren Arbeitsmarkt brauchen. Das ist eine wichtige Weichstellung“, betonte der Bundesinnenminister.

Außerdem werde mit den verabschiedeten Gesetzen die Integration für Menschen, die anerkannten Schutzbedarf haben, verbessert. „Ich kenne auch kein Land international, das für schutzbedürftige Menschen so viel an Integrationsbemühungen aufwendet wie wir in Deutschland“, so Seehofer.

Der Bundesinnenminister verwies darauf, dass es wichtig sei, die Zuwanderung zu begrenzen, um das Asylrecht zu gewährleisten, die Integration erfolgreich zu bestreiten und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhalten. Gleichzeitig müsse man konsequent als Rechtsstaat gegenüber denen vorgehen, die den Schutzbedarf nicht haben, aber aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihre Heimatländer zurückkehren wollen. „Wir erwarten, dass Antragssteller an ihrem Asylverfahren aktiv mitwirken. Wir wollen verhindern, dass Personen während oder nach einem Asylverfahren untertauchen oder ihre wahre Identität verschleiern. Menschen ohne Bleiberecht müssen unser Land verlassen. Einer Pflicht zur Ausreise muss auch eine tatsächliche Ausreise folgen“, unterstrich Seehofer.

Es gehe nicht darum, Menschenrechte mit Füßen zu treten, alle rechtsstaatlichen Regeln würden geachtet. Es werde noch ein Gesetz zur Staatsbürgerschaft für ehemalige oder aktive IS-Kämpfer und Mehrehen folgen, sagte Seehofer. „Dann ist dies abgerundet und ich kann sagen, wir haben in der Bundesrepublik Deutschland das modernste Migrationsrecht und die modernste Migrationspolitik und das sollten wir nicht kritisieren, wir sollten stolz drauf sein“, so der Bundesinnenminister.

Forderungen der Wirtschaft und Arbeitgeber berücksichtigt

Auch Andrea Lindholz (CSU), Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, betonte, wie wichtig dieses Migrationspaket sei, denn das Thema Zuwanderung habe in den vergangenen vier Jahren sowohl die Politik als auch die Gesellschaft stark gefordert. 

„Wir begrenzen mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz die Zuwanderung. Ja, wir haben den Aufenthalt in Anker-Einrichtungen geregelt, wir sind teilweise härter, aber wir sind an anderer Stelle großzügiger“, so Lindholz. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz schaffe man mehr legale Möglichkeiten, nach Deutschland zu kommen. Mit dem Gesetz zur Beschäftigungsduldung bekämen diejenigen, die schon hier sind, die sich gut integriert hätten, die Deutschland so schnell nicht mehr verlassen würden, bessere Perspektiven. „Das hat die Wirtschaft gefordert, das haben die Arbeitgeber gefordert, das haben die Wohlfahrtsverbände gefordert und das setzen wir auch um“, unterstrich die Innenpolitikerin.

Druckversion
Außerdem wichtig
Alexander Dobrindt
Interview Spiegel 03.06.2019