Redeauszug des Bundestagsabgeordneten Stephan Mayer in der Bundestagsdebatte zum Verbraucherschutz in Online-Ticketbörsen, 17.10.2024:

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! 

Ein wunderbarer und faszinierender Sport- und Kultursommer liegt hinter uns: spannende, bereichernde Spiele der Fußballeuropameisterschaft, Konzerte von Adele, von Taylor Swift, aber auch klassische Konzerte bei den Bayreuther Festspielen und in der Hamburger Elbphilharmonie. Es ist wichtig, dass diese Veranstaltungen gerade in der heutigen Zeit in Deutschland stattfinden. Viele Menschen sehnen sich nach Tickets für diese Veranstaltungen und sind auch bereit, viel Geld auszugeben, um Tickets für diese Veranstaltungen zu kaufen. 

Aber seit einigen Jahren macht sich ein Phänomen breit, das meines Erachtens besorgniserregend ist. Es gibt professionelle gewerbliche Anbieter – Onlineticketplattformen, Zweithändler –, die einen Großteil dieser Tickets aufkaufen und sie dann auf dem Zweitmarkt zu horrenden, exorbitanten Preisen verkaufen, teilweise um 100 oder 150 Prozent teurer als die Ausgangstickets. 
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, jetzt kann man sagen: Na ja, das ist eine Sache von Angebot und Nachfrage. Der Markt regelt den Preis. Jeder ist seines Glückes Schmied. Man muss halt dann auch bereit sein, den Preis zu zahlen, um sich dieses Kultur- oder Sportereignis zu Gemüte führen zu können.

Wir als CDU/CSU sind der Auffassung: Es gibt sehr wohl auch eine Gemeinwohlverpflichtung gerade des Sportes und auch der Kultur. Wir sind der Überzeugung, dass es richtig ist, den Verbraucherschutz hier noch stärker in den Blick zu nehmen. Es gab zwar im Zuge der Umsetzung der EU-Verbraucherschutzrichtlinie gewisse Verbesserungen für die Käuferinnen und Käufer von Tickets auf dem sogenannten Zweitmarkt, aber es gibt sehr wohl bessere Regelungen in anderen EU-Ländern. Wir in Deutschland könnten sehr wohl noch mehr tun, um dem Verbraucher die notwendige Transparenz zuteilwerden zu lassen beispielsweise indem auf dem Ticket der Ausgangspreis steht und auch der Preis, der dann tatsächlich verlangt wird; indem zum Beispiel auf dem Ticket vermerkt ist, ob die Handelbarkeit eingeschränkt ist; indem auf dem Ticket auch die Identität des ursprünglichen Käufers vermerkt ist. Wir sind der Auffassung: Die Bundesregierung ist in der Verantwortung, hier gesetzgeberisch tätig zu werden.

Wir fordern mit unserem Antrag die Bundesregierung auf, dem entsprechend zu folgen, auch was die Änderungen am Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb anbelangt. Wir sind der Überzeugung, dass es wichtig ist, die rechtliche Stellung nicht nur der Verbraucher – das ist sehr wichtig – zu verbessern, sondern auch der Veranstalter, sowohl der Veranstalter von Kultur- als auch der von Sportveranstaltungen. Die haben in anderen EU-Ländern teilweise bessere rechtliche Möglichkeiten, sich gegen unlauteres Geschäftsgebaren zur Wehr zu setzen. Deswegen wäre es aus unserer Sicht wichtig, einerseits die Beweislastumkehr zugunsten der Veranstalter vorzunehmen und andererseits den automatisierten Ankauf von Tickets der Angabe falscher Tatsachen gleichzustellen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, aus meiner Sicht ist dies ein wichtiges Thema zur Verbesserung des Verbraucherschutzes. Ich hoffe, dass neben dem DOSB, dem DFB und der DFL auch die SPD diesem Antrag aufgeschlossen gegenübersteht. 
 

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