Redeauszug der Bundestagsabgeordneten Andrea Lindholz in der Bundestagsdebatte zum Bezahlkartengesetz, 21.3.2024:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 

„Die Grünen verhindern den Abbau von Pull-Faktoren und untergraben damit die Neuordnung der Asylpolitik.“ „Das Thema Bezahlkarte muss endlich abgeräumt werden. Das erwarten die Landräte und Bürgermeister zu Recht. Für weitere Verzögerungen habe ich kein Verständnis.“

Diese Worte könnten von mir stammen, tun sie aber nicht; sie stammen von dem Vizefraktionsvorsitzenden der FDP, Herrn Meyer, und dem SPD-Vizefraktionsvorsitzenden Dirk Wiese. Diese Ausführungen zeigen Folgendes, liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel: Sie sind wie so oft mal wieder bei einem Thema, das man relativ einfach und zeitnah abräumen könnte, heillos zerstritten und können sich buchstäblich nicht auf die Einführung der Bezahlkarte verständigen, weil insbesondere die Fraktion der Grünen mit vollkommen unmöglichen Argumenten die Bezahlkarte nicht einführen will; ich werde dazu gleichkommen.

Ihre heillose Zerstrittenheit führt dazu, dass Sie der Demokratie in unserem Land und dem Vertrauen der Bürger in die Politik einen schweren Schaden zufügen, und das selbst bei so einem einfachen Thema wie der Bezahlkarte.

Was sind denn die Fakten? Die Fakten sind, dass der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten im November letzten Jahres die Einführung der Bezahlkarte beschlossen haben, getragen von allen Fraktionen, die hier im Haus sind, die in den Ländern Verantwortung tragen. Klar war allen Beteiligten - das richtet sich an die Grünen -, dass es rechtlich erforderlich ist, im Gesetz nichts anderes vorzunehmen, Herr Kollege Audretsch, als eine Klarstellung, dass neben der Barzahlung, neben den Sachleistungen die Bezahlkarte in ihren unterschiedlichen Ausfertigungen zulässig und rechtssicher eingeführt werden kann. Das sind Fakten.

Im Januar hat der Bundeskanzler hier erklärt: Das ist auf einem guten Weg, das kommt bald. - Er hat die Union beschimpft, unseren Fraktionsvorsitzenden, und gemeint, wir könnten keine Zeitung lesen. 

Fakt ist, wir haben jetzt März, und Sie haben es immer noch nicht geschafft, diese kleine Ergänzung in § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes vorzunehmen.
Es geht um nichts anderes als um eine Ergänzung. Und warum machen Sie das nicht? Warum bringen Sie das nicht auf den Weg? Sie bringen es deshalb nicht auf den Weg, lieber Herr Kollege Audretsch, weil Sie in ideologischen Vorstellungen verhaftet sind und sich nicht dazu durchringen können, zu sagen, dass Sie eigentlich die Bezahlkarte gar nicht wollen.

Präsidentin Bärbel Bas: 

Frau Lindholz, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung von dem Kollegen von Notz?

Andrea Lindholz (CDU/CSU): 

Bitte schön.

Präsidentin Bärbel Bas: 

Sie haben das Wort.

Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): 

Frau Präsidentin! Liebe Frau Kollegin Lindholz, herzlichen Dank für das Zulassen der Frage. - Erklären Sie uns doch einfach folgenden logischen Bruch Ihrer Argumentation: Wenn Sie eine Regelung auf Bundesebene brauchen, wie kann es dann sein, dass in Bayern die Bezahlkarte heute eingeführt wird? Wollen Sie damit sagen, dass die Landräte in Bayern rechtsunsicher diese Vorgabe umsetzen, dass sie sozusagen ohne ausreichende Rechtsgrundlage agieren, praktisch in einem rechtlichen Graubereich? Oder würden Sie sagen, dass das, was da CSU-Landräte machen, schon okay ist, und damit bestätigen, dass die derzeitige Rechtslage vollkommen ausreichend ist, um genau das zu tun?

Andrea Lindholz (CDU/CSU): 

Sehr geehrter Herr Kollege von Notz, lieber Konstantin, ich bedanke mich sehr herzlich für diese Zwischenfrage, weil sie mir die Möglichkeit gibt, an dieser Stelle etwas näher auf das Thema einzugehen. In Bayern wird heute die Bezahlkarte in drei Landkreisen und einer kreisfreien Stadt als Modellprojekt eingeführt, und zwar eine andere Art von Bezahlkarte als die, die Herr Kollege Audretsch vorhin erwähnt hat. Es geht nämlich in Bayern nicht darum, dass man eins zu eins Geld abheben kann wie von einer EC-Karte, sondern es geht dort darum, dass man mit dieser Karte in den Geschäften bezahlen kann und nur einen geringen Betrag, rund 50 Euro im Monat, abheben kann.

Der Bundeskanzler und alle Ministerpräsidenten waren sich einig, dass das Asylbewerberleistungsgesetz an dieser Stelle nicht ganz klar ist; denn es spricht von „Geldleistungen“, und es spricht von „Sachleistungen“. Jetzt kann man das bei der Bezahlkarte rechtlich unterschiedlich bewerten. Sie sind Jurist, Herr Kollege von Notz, ich bin Juristin. Wir alle wissen, dass wahrscheinlich das Thema Bezahlkarte von irgendjemandem vor Gericht auf den Prüfstand gestellt wird. Damit es vor Gericht definitiv Bestand haben kann, darf es keine Auslegungszweifel geben, muss es rechtlich einwandfrei und klar sein im Interesse der Rechtssicherheit.

Die Länder, Herr Kollege von Notz, sind so wie Bayern vorangegangen. Sie haben sich nämlich, als es im November vereinbart war, darauf verlassen - Lassen Sie mich bitte einfach Ihre Frage zu Ende beantworten; ich komme da schon noch drauf. - Ich habe es gerade gesagt: Die Länder haben sich im Vertrauen darauf, dass es definitiv klargestellt wird, auf den Weg gemacht, haben Geld in die Hand genommen, haben Personal dafür aufgewendet, führen das jetzt als Modellprojekt ein und erwarten von Ihnen, dass es die Klarstellung gibt, dass die Bezahlkarte definitiv rechtssicher verankert wird; denn vor Gericht und auf hoher See, lieber Herr Kollege von Notz - das wissen Sie und ich -, kann man das Ergebnis nicht kennen. Aber wir wissen: Wir schaffen maximale Rechtssicherheit, wenn wir das Asylbewerberleistungsgesetz um das Wort „Bezahlkarte“ ergänzen. Darum geht es. Dazu sind Sie aus ideologischen Gründen nicht in der Lage. 

Sagen Sie das hier ehrlich! Das ist die Wahrheit. So sieht das offensichtlich auch die SPD; so sieht das auch die FDP.
Sehr geehrter Herr Kollege Audretsch, wenn Sie hier immer suggerieren, die Bezahlkarte würde es Menschen nicht ermöglichen, sich in unser Land zu integrieren - was Sie schon behauptet haben -, oder sie wären nicht in der Lage, Dinge bar zu bezahlen, dann will ich Ihnen eins sagen: Wir wollen eine Bezahlkarte, die verhindert, dass Menschen weiterhin Geld ins Ausland überweisen und damit Schlepper und Schleuser bezahlen können. Das ist nämlich das, was sich eigentlich diese Bundesregierung mit der Innenministerin vorgenommen hat: Schlepper und Schleuser bekämpfen.

Wir wollen nicht einfach nur, dass die Menschen die Bezahlkarte als Ersatz für eine EC-Karte verwenden können. Wir wollen, dass das, was die Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler in Sachen Bezahlkarte vereinbart haben, eintritt: weniger illegale Migration nach Deutschland, mehr Steuerung, mehr Kontrolle, kein Geld mehr an Schlepper und Schleuser. Ich glaube, das ist ein richtiges und wichtiges Ziel. 
Eins noch an die Adresse der SPD, aber auch der FDP: Wenn es Ihnen wirklich ernst ist, diese Debatte hier zu beenden, die Karte endlich einzuführen und Ihrem Bundeskanzler mal den Rücken zu stärken, dann machen Sie heute einfach eins: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu, -

Vizepräsidentin Petra Pau:
Kollegin.

Andrea Lindholz (CDU/CSU): 

- angelehnt an das, was das BMAS vorgeschlagen hat, angelehnt an das, was die Länder mit dem Bundeskanzler vereinbart haben! Stimmen Sie heute dem Gesetzentwurf zu! Dann braucht es keine weitere Debatte, und die Länder haben die rechtssichere Einführung der Bezahlkarte.

Vizepräsidentin Petra Pau:

Kollegin Lindholz, kommen Sie bitte zum Schluss.

Andrea Lindholz (CDU/CSU): 

Und lassen Sie sich nicht länger von den Grünen am Nasenring durch die Manege ziehen!
 

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