Redeauszug des Bundestagsabgeordneten Alexander Hoffmann zum Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung, 17.11.2023:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich denke, wir alle sind uns einig: Wir dulden keine Extremistinnen und Extremisten in Beamtenverhältnissen. Das schadet dem Ansehen des Staates, und es gefährdet die Funktionstüchtigkeit des Staates.
Auf dem Weg dorthin, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Ampel, muss aber der Staat an jeder Stelle immer und überall als Rechtsstaat über jeglichen Zweifel erhaben sein. Es darf auf dem Weg dorthin nie zu einem Gesinnungsbeamtenrecht kommen. Es darf nie zu einem Generalverdacht kommen. Und der Staat muss immer Verfahren mit höchster Prüfqualität und rechtsstaatlichen Standards sicherstellen. Ich will es in einem Satz zusammenfassen: Der Maßregelungseifer darf nie über die Rechtsstaatlichkeit gestellt werden.
Das, was Sie uns vorlegen, ist ja durch die Überschrift „Kampf gegen rechts“ motiviert, dessen Bedeutung ich in keiner Weise schmälern will. Auffällig ist allerdings, dass Sie beim Kampf gegen rechts immer nach dem Prinzip „Höher, schneller, weiter“ agieren.
Jetzt streichen Sie hier den Beamtinnen und Beamten eine echte gerichtliche Prüfinstanz, nämlich die Disziplinarklage. Sie prüfen gar nicht, ob man die irgendwie beschleunigen könnte, sondern sie wird einfach weggenommen. Und Sie sagen jetzt: Wir machen dafür ein Verwaltungsverfahren bei der Disziplinarbehörde selbst, also bei der Ausgangsbehörde, mit allen Loyalitätskonflikten, Personalfragen usw. Dann sagen Sie: Das reicht; das ist doch alles super.
Ich empfehle Ihnen mal eine kritische Selbstprüfung. Und die sieht wie folgt aus: Wir haben auch andere Bereiche, wo wir im Übrigen über Massenphänomene reden – nicht wie im Beamtenbereich: 190 000 Bundesbeamte, 373 Disziplinarklagen – und wo wir dringend über Verfahrensbeschleunigung reden müssen. Nehmen Sie nur mal die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Asylverfahren.
Niemand von Ihnen käme auf die Idee, auch nur eine einzige gerichtliche Instanz zu streichen, um dort eine Beschleunigung reinzubringen.
Und dann heißt es immer: Ja, in Baden-Württemberg ist es doch genau so, und es ist alles super. – Nein, ist es nicht, weil nicht alles super ist. Und: Es ist eben nicht genauso; das ist das Entscheidende. – Denn in Baden-Württemberg ist es eine externe Behörde. Es handelt sich also nicht um die Ausgangsbehörde, sondern sie haben eine externe qualifizierte Disziplinarbehörde mit eigenem Personal, mit eigener Expertise, wo sie eben nicht Loyalitätskonflikte und andere Schwierigkeiten haben, und das ist der signifikante Unterschied.
Deswegen wäre es wichtig, dass Sie das nicht immer verwischen. Insofern können wir das einfach nicht mittragen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.