Das Lebensversicherungsreformgesetz im Parlament

Der Bundestag berät in erster Lesung Maßnahmen zur Stabilisierung des gesamten Lebensversicherungssektors in Deutschland.

Das niedrige Zinsniveau betrifft jeden. Verbraucher wie professionelle Anleger müssen sich bei risikoarmen Anlagen mit einem nur sehr geringen Zins zufriedengeben.

Im Durchschnitt aller laufenden Lebensversicherungsverträge beträgt der zugesagte Garantiezins derzeit 3,2 Prozent.

Diese Verzinsung ist mit sicheren Anlageformen kaum noch zu erzielen. Ohne Gegenmaßnahmen ist aber zu erwarten, dass mittel- bis langfristig der oben genannte Garantiezins nicht mehr erwirtschaftet werden kann. Dies führt zu einem langsamen, aber unabwendbaren Verzehr der Eigenmittel und damit zu einer massiven Schwächung eines Versicherungsunternehmens. Dadurch wird gefährdet, dass garantierte Leistungen für die Versicherten langfristig erfüllt werden können. Mit dem Maßnahmenpaket der Koalition soll diesem Prozess entgegengesteuert werden, damit die Ansprüche der Kundinnen und Kunden auch zukünftig erfüllt werden können.

Auch die Bundesbank empfiehlt, einen soliden und nachhaltigen Rahmen für die Versicherungsunternehmen zu schaffen. Ziel ist ein ausgewogenes Maßnahmenpaket, das allen an einer Versicherung Beteiligten einen angemessenen Beitrag abverlangt: den Versicherungsunternehmen, den Eigentümern der Unternehmen, den Versicherungsvermittlern und auch den Versicherten selber.

Eckpunkte des Maßnahmenpaketes:

  • Die Unternehmen und ihre Manager müssen sich intensiver mit ihrer Risikosituation auseinander setzen; die Aufsicht erhält erweiterte Eingriffsbefugnisse gegenüber den Unternehmen.
  • Die Aktionäre der Unternehmen erhalten keine oder geringere Dividenden, je nachdem wie groß der Finanzierungsbedarf für die von den Versicherungsunternehmen gegenüber ihren Kundinnen und Kunden garantierten Leistungen ist.
  • Die Lebensversicherungsunternehmen müssen ihre Kunden höher am (Risiko-) Überschuss beteiligen.
  • Bewertungsreserven, die für die Sicherstellung des Garantiezinses der verbleibenden Versicherten benötigt werden, sollen der Gemeinschaft aller Versicherten erhalten bleiben. Ausscheidende Versicherte werden deshalb in geringerem Umfang an den Bewertungsreserven beteiligt.
  • Die Unternehmen werden zu mehr Kostentransparenz verpflichtet und zu Kostensenkungen angehalten - vor allem im Vertrieb.
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Haushalt 23.06.2014