Der Bundestag hatte Algerien, Marokko und Tunesien bereits als sichere Herkunftsländer eingestuft. Was bedeutet das eigentlich? Fragen und Antworten:
Was sind sichere Herkunftsstaaten?
Sichere Herkunftsstaaten sind nach deutschem Asylrecht Länder, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet (Paragraf 29a Asylverfahrensgesetz).
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Einstufung eines Landes als sicheres Herkunftsland?
Die Einstufung als sicheres Herkunftsland schreckt all jene ab, die sich aus wirtschaftlicher Not auf den Weg nach Europa machen. Dass diese Botschaft bei den Betroffen ankommt, zeigt das Beispiel der sechs Westbalkanstaaten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Albanien und Kosovo, die 2014 und 2015 auf die Liste sicherer Herkunftsstaaten gesetzt wurden. Von dort kommen heute kaum noch Asylsuchende. Denn für sie lohnt es sich nicht mehr, ihr Hab und Gut zu verkaufen, um sich hier niederzulassen – und sei es auch nur für die Dauer des Asylverfahrens.
Was passiert mit Asylanträgen von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten?
Asylanträge von Menschen aus als sicher eingestuften Herkunftsstaaten werden in der Regel abgelehnt, solange die Betroffenen nicht glaubhaft nachweisen können, dass sie entgegen dieser Vermutung doch verfolgt werden.
Das bedeutet: Gleichwohl können Bürger aus diesen Ländern hier Asyl bekommen. Denn das Recht auf Asyl ist ein vom Grundgesetz garantiertes Individualrecht.
Was bedeutet die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat für den Asylverfahrensprozess?
Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat ermöglicht den Behörden damit schnellere Verfahren und einfache Regeln für eine zentrale Unterbringung. Für den Asylbewerber kann das Arbeitsverbot und kürzere Klagefristen bedeuten.
Bürger aus diesen sicheren Herkunftsstaaten, die in Deutschland Asyl beantragen, können leichter und schneller in ihre Heimat zurückgeführt werden. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass sie dort weder politisch verfolgt noch unmenschlich behandelt oder bestraft werden.
Können Bürger sicherer Herkunftsstaaten bei uns Asyl bekommen?
Ja, Bürger aus diesen Ländern können in Deutschland Asyl bekommen. Denn das Recht auf Asyl ist ein vom Grundgesetz garantiertes Individualrecht. In diesem Fall wird regulär die Einzelfall-Prüfung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt und über den Antrag entschieden. Das Asylrecht wird also nicht eingeschränkt.
Welche Staaten gelten als sichere Herkunftsstaaten?
Sichere Herkunftsstaaten nach deutschem Recht sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die in Anlage II des Asylverfahrensgesetzes aufgeführten Staaten. Derzeit sind dort Bosnien und Herzegowina, Ghana, Mazedonien, Senegal und Serbien sowie seit Oktober 2015 auch Albanien, Montenegro und Kosovo verzeichnet. Der Bundestag hat beschlossen, auch Marokko, Algerien und Tunesien aufzunehmen. Dem muss der Bundesrat noch zustimmen.
Gibt es eine einheitliche europäische Regelung für sichere Herkunftsstaaten?
Eine einheitliche europaweite Liste ist zwar beschlossen, konnte bisher aber wegen unterschiedlicher Positionen der EU-Staaten nicht aufgestellt werden. In den einzelnen EU-Ländern gibt es starke Unterschiede in den jeweiligen Listen von sicheren Herkunftsstaaten.
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