Algerien, Marokko und Tunesien sollen zu sicheren Herkunftsländern werden. Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf beraten.
Die Einstufung ist wichtig, um die Flüchtlingszahlen weiterhin nachhaltig zu reduzieren. „Damit setzen wir ein klares Signal, dass Politik handlungsfähig ist“, sagte Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Menschen aus den sogenannten Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien haben in den allermeisten Fällen keinen Anspruch auf Asyl, sie kommen also fast immer aus rein wirtschaftlichen Gründen. Die Anerkennungsquote ist sehr gering. Die Flüchtlingszahlen stiegen 2015 extrem an: Im Dezember waren 26 000 Flüchtlinge aus diesen Ländern nach Deutschland gereist. Allein aus Marokko kamen zehn Mal so viele Menschen nach Deutschland wie im Januar des gleichen Jahres. Durch die Einstufung als sichere Herkunftsländer sollen die Flüchtlingsströme aus diesen Staaten eingedämmt werden. Schon seit längerem hatten sich die Parteivorsitzenden von CSU, CDU und SPD darauf verständigt, die drei Länder zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären. Die SPD verzögerte allerdings immer wieder dieses Vorhaben
Dabei ist die Wirkung dieser Maßnahme statistisch belegt – Beispiel Westbalkanstaaten: Nach der Einstufung zu sicheren Herkunftsländern sank die Zahl der Menschen, die aus Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Albanien, Serbien, Montenegro und dem Kosovo nach Deutschland kamen, rapide. „Noch im ersten Halbjahr 2015 kamen 47 Prozent der Bewerber aus den sechs Ländern des westlichen Balkans. Heute spielen die Bewerber aus den sechs Westbalkanländern de facto keine Rolle mehr“, nannte Mayer Zahlen. Im März seien gerade einmal 1 200 Asylbewerber aus diesen Ländern gekommen.
Ähnliches erhofft man sich bei den Maghreb-Staaten: Neben der Signalwirkung gibt es für Flüchtlinge aus sicheren Ländern deutlich schnellere Verfahren in besonderen Aufnahmeeinrichtungen. Wenn Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft sind, gilt die Annahme, dass in den betreffenden Ländern vom Grundsatz her keine politische Verfolgung stattfindet – und somit kein Grund auf Asyl vorliegt. Dennoch bekommt jeder Asylbewerber - auch aus diesen Ländern - ein rechtsstaatliches Verfahren. Allerdings soll bei sicheren Herkunftsländern innerhalb von drei Wochen über die Anträge abschließend entschieden werden. Die abgelehnten Bewerber müssen dann spätestens nach einer Woche das Land verlassen. Mayer stellte jedoch klar: „Ich wehre mich in aller Deutlichkeit gegen den Vorwurf, dass ein schnelles Verfahren ein rechtsunsicheres Verfahren sei. Das Gegenteil ist der Fall. Ein schnelles Verfahren kann sehr wohl auch vollkommen rechtssicher sein.“
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