Angesichts der seit vielen Jahren zu niedrigen Organspenderzahlen hat der Deutsche Bundestag über mögliche gesetzliche Änderungen beraten. In einer Orientierungsdebatte wurde am Mittwoch diskutiert, wie mehr Menschen in Deutschland dazu gebracht werden können, nach ihrem Tod als Organspender zur Verfügung zu stehen.
Zu wenig Organspender
In Deutschland warten derzeit rund 10.000 Patienten auf Spenderorgane. Allein 8.000 Dialysepatienten benötigen eine neue Niere. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 3.385 Organe transplantiert, davon 618 Lebendspenden, die restlichen postmortal. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Zahl der Organspender in Deutschland viel zu niedrig ist. Diesen Missstand will der Bundestag nun in Angriff nehmen. In der Orientierungsdebatte zur Organspende wurde der Fraktionszwang aufgehoben war. Noch liegen keine Gesetzentwürfe oder Gruppenanträge vor, eine Entscheidung in der Sache wird im kommenden Jahr erwartet. In zahlreichen europäischen Ländern gilt die sogenannte Widerspruchslösung. Wer nicht möchte, dass nach seinem Tod Organe entnommen werden, muss dies zu Lebzeiten dokumentieren. In einigen europäischen Ländern ist zudem auch ein Einspruchsrecht der Angehörigen vorgesehenen, falls die betreffende Person zu Lebzeiten keine Entscheidung dokumentiert hat.
Gute Argumente auf beiden Seiten
In seiner Rede mahnte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), jeder könne einmal in die Situation kommen, ein Spenderorgan zu benötigen. Auch ihn selbst treibe das Thema um – als Minister und als Mensch. Spahn plädierte daher für die erweiterte Widerspruchslösung. Dabei können auch die Angehörigen widersprechen. Dies sei zumutbar. Spahn verwies zudem auf die erfreuliche Entwicklung, dass alleine die Debatte um Organspende dafür gesorgt habe, dass bei den Bürgern ein Bewusstsein für die Spendenproblematik bestehe. Allein in den vergangenen Wochen sei daher die Zahl der Organspender in die Höhe gegangen. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Georg Nüßlein (CSU), warb für eine schnelle Neuregelung. Nüßlein berief sich hierbei auf die Kirchen, welche die Organspende als einen Akt der „Nächstenliebe“ bezeichneten. Daher forderte Nüßlein, die Widerspruchslösung künftig als Normalfall zu definieren. CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger warb hingegen für die Beibehaltung der Entscheidungslösung. Pilsinger verwies hierbei auf das Selbstbestimmungsrecht, die Würde des Menschen sowie die Integrität des Körpers. Für ihn müsse eine Organspende ein freiwilliger Akt sein, durch eine Widerspruchslösung würde sie aber zur Pflicht.
Druckversion