Vereinfachte Regeln für Wohnimmobilienkredite beschlossen
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Matthias Hauer:
„Es ist immer ärgerlich, wenn man sich beim Online-Einkauf bis zur Kasse durchgeklickt hat und dann eine Extragebühr für ein bestimmtes Zahlverfahren fällig wird. Dieser Praxis schieben wir nun einen Riegel vor: Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird es Händlern untersagt, Preisaufschläge für Überweisungen und Lastschriften sowie für die Nutzung gängiger Zahlungskarten von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verlangen.
Auch erhöhen wir mit diesem Gesetz die Sicherheit von Zahlungsdiensten. So wird die Haftungsverteilung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen, insbesondere bei missbräuchlicher Verwendung der Zahlungskarte, verbessert und der Höchstbetrag für die Haftung von gegenwärtig 150 Euro auf 50 Euro reduziert. Lastschriften können die Verbraucherinnen und Verbraucher künftig ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen. Damit stärken wir die Rechte bei der Nutzung der gängigen Zahlverfahren wie Überweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung.
Daneben werden die Regelungen für Wohnimmobilienkredite vereinfacht. Künftig wird grundsätzlich bei solchen Kreditverträgen, die als Anschluss-verträge zum Zwecke der Fortsetzung des Kredites im Weg einer echten Abschnittsfinanzierung oder zum Zwecke einer Umschuldung abgeschlossen werden, keine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung mehr notwendig sein.“
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