Einigung beim Betriebsrentenstärkungsgesetz
Am heutigen Montag haben CDU/CSU und SPD ihren gemeinsamen Entwurf für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgestellt. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
„Wir wollen mit dem Gesetz die betriebliche Altersvorsorge stärken und ausweiten.
Zukünftig soll durch das Sozialpartnermodell die gesamte Belegschaft eines Betriebes grundsätzlich in die Betriebsrente einbezogen werden. Der einzelne Arbeitnehmer kann dem dann allerdings nach dem Opt-Out-Prinzip widersprechen und erhält so Gestaltungsspielraum.
Tarifungebundene kleine und mittelständische Betriebe sollen zukünftig nicht mehr benachteiligt werden. Die Sozialpartner sollen Beschäftigten nichttarifgebundener Arbeitgeber den Zugang zu den neuen Versorgungseinrichtungen nicht verwehren. Für sie darf es keine sachlich unbegründeten Sonderkonditionen geben. So sorgen wir für mehr Chancengerechtigkeit in der betrieblichen Altersvorsorge.
Nach dem neuen Modell soll es zukünftig keinen fest zugesicherten Betrag mehr für die Zielrente geben. Die Garantiepflicht entfällt damit und entlastet vor allem Arbeitgeber kleinerer und mittlerer Betriebe. Dort, wo bisher Garantien möglich waren, werden sie aber nicht verdrängt. Das neue Gesetz berücksichtigt diese bestehenden Verträge.
Für Geringverdiener und Arbeitnehmer mit mittleren Einkommen wird es wichtige Verbesserungen geben. Die Grundzulage der Riester-Rente wird von 154 Euro auf 175 Euro erhöht. Zudem schaffen wir die Doppelverbeitragung in der Krankenversicherung bei über den Arbeitgeber organisierten Riester-Renten ab. Außerdem soll es für Geringverdiener zukünftig ein spezifisches Steuer-Fördermodell geben. Alle Arbeitnehmer sollen schließlich von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren und im Alter angemessen von ihren Rentenbezügen leben können.“
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