Die Demonstrationen in Hamburg und an anderen Orten zeigen es deutlich: Der politische Islam ist in Deutschland zu einem Problem geworden. Die Bundesregierung darf hier nicht länger abwarten. Es braucht zügige Verschärfungen des Strafrechts. Das Thema duldet keinen Aufschub.

Das Grundgesetz wird 75! Die deutsche Verfassung feiert in der nächsten Woche Geburtstag und wir feiern mit. Die Feierlichkeiten beginnen am 23. Mai mit einem großen Festakt in Berlin. Anschließend findet ein zweitägiges Bürgerfest rund um das Reichstagsgebäude statt. Wir haben sechs spannende Fakten zum Grundgesetz für Sie.

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Knallhart-Plan gegen Kalifats-Kämpfer!

­Die Bilder aus Hamburg sind hochgradig irritierend und alarmierend. Um es klar zu sagen: Wer die Scharia in Deutschland einführen und ein Kalifat ausrufen will, ist ein Feind unserer Demokratie. Deshalb muss der Staat jedem, der das fordert, mit Konsequenz und Härte begegnen. Zuschauen, wie Innenministerin Faeser und Justizminister Buschmann es aktuell tun, ist keine Option.

Deutschland braucht einen Knallhart-Kurs gegen Kalifats-Kämpfer – mit Mindestfreiheitsstrafen für Kalifats-Extremisten, Streichung von Sozialleistungen, Verlust des Aufenthaltstitels oder der doppelten Staatsbürgerschaft und dem Verbot aller Organisationen, die in Deutschland ein Kalifat errichten wollen.

"In Deutschland gilt: Rechtsstaat statt Gottesstaat", betont CSUbt-Chef Alexander Dobrindt.

Unseren Antrag mit allen Forderungen finden Sie hier.

Habecks Atom-Lüge: Grüne Abschaltung um jeden Preis!

­Die Machenschaften von Robert Habecks Wirtschaftsministerium bei der Abschaltung der letzten drei deutschen Kernkraftwerke standen diese Woche im Fokus des Bundestags. In einer Aktuellen Stunde mussten sich Wirtschaftsminister Habeck und Umweltministerin Lemke zu den Täuschungs-Vorwürfen erklären.

Unsere Atom-Expertin Anja Weisgerber legte das Lügenkonstrukt offen: „Wissen Sie, was mich an dieser Debatte am meisten ärgert? Dass die Bundesminister Habeck und Lemke bis heute so tun, dass eine ergebnisoffene Prüfung zu einer längeren Nutzung der drei letzten Kernkraftwerke stattgefunden hätte und, dass die Entscheidung rein auf Fakten beruhte. Es war aber nicht so.“

Was ist passiert? Von Medien veröffentlichte Akten zeigen, dass weder die Fachleute im Wirtschaftsministerium noch die im Umweltministerium für ein Abschalten der Kernkraftwerke plädiert haben. Deshalb steht die Frage im Raum, ob Habeck und Umweltministerin Steffi Lemke die Öffentlichkeit und das Parlament falsch über die Fakten zum Atom-Aus informiert haben.

„Dass die Menschen hinters Licht geführt und getäuscht wurden, ist absolut unverantwortlich und aus meiner Sicht ein handfester Skandal“, fasst Weisgerber die Machenschaften zusammen. Unser Versprechen als CSU im Bundestag: Wir bleiben dran!

6 Fakten zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes!

­Am 23. Mai 1949 wurde vom Parlamentarischen Rat das Grundgesetz verabschiedet. Dieser Moment bildet die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Von Anfang an war das Grundgesetz unserem Land ein starkes Fundament für ein stabiles politisches System und eine florierende Wirtschaft. Zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes präsentieren wir sechs Fakten zum Grundgesetz.

Unsere Verfassung heißt Grundgesetz.
Um die Spaltung Deutschlands in Ost und West nicht zu zementieren, wurde der vorläufige Charakter der Verfassung mit dem Namen „Grundgesetz“ zum Ausdruck gebracht. Diesen hat man aufgrund des Erfolgs des Grundgesetzes nach der Wiedervereinigung beibehalten.

Das Grundgesetz besteht aus Artikeln statt Paragrafen.
Statt Paragrafen besteht das Grundgesetz aus Artikeln. Der letzte der mehr als 200 Artikel ist Art. 146 – doch neue Artikel wie der Art. 20a wurden mit Buchstaben versehen. So kommt man auf die Anzahl der Artikel.

Das Grundgesetz ist ein weltweiter Exportschlager.
Viele Länder haben Teile des deutschen Grundgesetzes als Vorbild für ihre Verfassungen genommen. So finden sich etwa in Spanien, Südafrika oder Japan Teile der Struktur oder Inhalte des Grundgesetzes.

Man kann nicht alles am Grundgesetz ändern.
Artikel 19 Absatz 2 regelt, dass die Grundrechte (Art. 1-19) in ihrem Wesensgehalt im Kern nicht angetastet werden dürfen. Das heißt: Sprachliche Korrekturen sind in Ordnung, inhaltliche Änderungen aber Tabu! Artikel 1 und Artikel 20 dürfen gar nicht geändert werden.

Das Grundgesetz wird 75, einige Bestimmungen sind aber schon fast 95 Jahre alt.
Nicht alle Artikel des Grundgesetzes sind seit 1949 entstanden. Gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes sind fünf Artikel der alten deutschen Verfassung vom 11. August 1919 Bestandteil dieses Grundgesetzes.

Artikel 74 wurde ganze 10 Mal geändert.
Er ist damit der am meisten geänderte Artikel des Grundgesetzes. Er regelt, wo dem Bund und wo den Ländern die Kompetenz zur Gesetzgebung zusteht.

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Wirtschaft, Energie, Umwelt 26.04.2024