Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Damit wird unter anderem die Meisterpflicht für zwölf Handwerksberufe wieder eingeführt.
„Die Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Berufe ist gut und notwendig. Wir setzen die Reform der Handwerksordnung jetzt um. Wir stärken damit das Handwerk und die Verbraucher, und wir stärken damit den Mittelstand. Der Meisterbrief im deutschen Handwerk ist die beste Garantie für Qualitätsarbeit“, betonte Karl Holmeier, wirtschaftspolitischer Sprecher der CSU im Bundestag im Plenum.
Für den Kunden bedeute der Meisterbrief Verlässlichkeit und Sicherheit, für den Handwerkermeister sei der Meisterbrief ein Nachweis und eine Auszeichnung für höchste Handwerkskunst und Handwerksfähigkeit. Zu Recht genössen Meister in Deutschland hohe Wertschätzung und Anerkennung, so Holmeier weiter.
„Die Reform der Handwerksordnung ist Teil unserer Politik für einen starken Mittelstand“, sagte der Wirtschaftspolitiker. Besonders im ländlichen Raum sei das Handwerk Rückgrat und Motor der mittelständischen Wirtschaft und einer der größten Arbeitgeber und vor allem Ausbilder. „Mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht sichern wir hohe Ausbildungsstandards für den Nachwuchs. Wir schaffen die Grundlage einer fachgerechten, hochwertigen Lehre“, sagte Holmeier.
Drei Kriterien für die Auswahl der Gewerke
Natürlich stelle sich die Frage, warum man nur für zwölf Gewerke den Meister zurückbringe. Diese Entscheidung sei das Ergebnis eines langen Arbeitsprozesses. In der Koalition habe man sich auf drei Kriterien für die Auswahl der Gewerke geeinigt. Erstens, es müsse sich um ein gefahrgeneigtes Handwerk handeln. Das heißt, dass Fehler bei der Ausübung zu schwerwiegenden Konsequenzen für Leben und Gesundheit führen könnten. Zweitens seien Handwerke berücksichtigt worden, die Träger unseres kulturellen Erbes seien, also Gewerke, deren Techniken einzigartig seien und die bedeutende Kulturgüter schaffen. Und drittens gelte es, die Vorgaben des Verfassungs- und des Europarechts einzuhalten. Besonders schwer wiege der Eingriff ins Grundgesetz. Auch hier galt es, genau abzuwägen.
Für bestehende Betriebe, die ohne Meisterbrief gegründet wurden, hat sich die Koalition auf die Einführung eines Bestandsschutzes geeinigt. Das gebe Rechtssicherheit und sei für diese Unternehmen von besonderer Bedeutung.
„Den Gewerken, die jetzt nicht berücksichtigt werden konnten, sage ich: In fünf Jahren evaluieren wir das Gesetz. In fünf Jahren wird wieder geprüft, ob die Meisterpflicht für weitere Gewerke eingeführt wird“, so Karl Holmeier.