Die Stromnetzentgelte der vier Übertragungsnetze in Deutschland werden schrittweise vereinheitlicht. Gleichzeitig werden die vermiedenen Netzentgelte für Wind- und Solaranlagen beseitigt, im Bereich der steuerbaren Anlagen wie Kraft-Wärme-Kopplung und Wasserkraft jedoch beibehalten. Das sieht das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur vor, das der Deutsche Bundestag am Freitag verabschiedet hat.

Ab 2023 zahlen Verbraucher in den vier Regelzonen des Stromnetzes die gleichen Übertragungsnetzentgelte. Ihre Angleichung soll ab 2019 schrittweise erfolgen. Die Kosten für die Netzanbindung von Windparks auf See aus den Übertragungsnetzentgelten werden in eine gesonderte Umlage, die sogenannte Offshore-Haftungsumlage, überführt, was zu deutlichen Entlastungen bei den Übertragungsnetzentgelten führen wird. Für die energieintensive Industrie findet hierbei eine Kostenbegrenzung entsprechend der Besonderen Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) statt. Mit den Regelungen erhalten alle Beteiligten Planungssicherheit. Die stromkostenintensive Industrie wird durch Regelungen zur Kostenbegrenzung vor Überlastungen geschützt.

Die vermiedenen Netzentgelte werden ab 2018 für neue volatile Erzeugungsanlagen, das heißt Wind- und Solaranlagen, vollständig und für Bestandsanlagen stufenweise abgeschafft. Für bestehende steuerbare Erzeugungsanlagen wie Kraft-Wärme-Kopplungs- und Wasserkraftanlagen gibt es hingegen keine Einschnitte, für neue Anlagen erst nach einem mehrjährigen Übergangszeitraum.

„Wir haben insgesamt eine gute Lösung erreicht. Bei den Übertragungsnetzentgelten war uns wichtig, dass die Vereinheitlichung nicht von heute auf morgen erfolgt, “ erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Georg Nüßlein (CSU). „Das erreichte schrittweise Vorgehen bietet eine bessere Planbarkeit für alle Beteiligten. Zudem sind stromkostenintensive Branchen durch Regelungen zur Kostenbegrenzung vor Überlastungen geschützt. Das sichert Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit. Auch bei den vermiedenen Netzentgelten haben wir einen vernünftigen Interessenausgleich gefunden. Bei den steuerbaren Anlagen wie Kraft-Wärme-Kopplung und Wasserkraft würdigen wir auch weiterhin den netzentlastenden Beitrag dieser Anlagen. Das halten wir für angemessen und wichtig“, so Nüßlein.

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