Interview im ARD-Morgenmagazin
Dr. Hans-Peter Uhl im ARD-Morgenmagazin über die Äußerungen der Bundesminister Schäuble und Jung zu Terrorismusabwehr: Die Sorgen sind geprägt von der Gefährdung, in der wir leben.
Frage: Wird hier politische Panikmache mit dieser Warnung vor einem Atomschlag betrieben oder gibt es irgendetwas, was Sie heute sagen können, da könnte etwas dran sein?
Uhl: Es wird sicher keine Panikmache betrieben, weder vom Minister noch von uns. Es geht hier bei dieser Meldung nicht darum, dass Schäuble behauptet, die Terroristen besitzen eine Atombombe, bauen eine Atombombe oder zünden gar eine Atombombe. Das hat er nicht gesagt und nicht gemeint, sondern dass Terroristen bemüht sind, nukleares Material zu beschaffen, um es einer von ihnen gebauten Bombe beizumischen.
Frage: Das ist die gefürchtete schmutzige Bombe. Da geht es um eine konventionelle Bombe, der man schwach strahlendes radioaktives Material beisetzen könnte, hat aber mit einer klassischen Atomwaffe nichts zu tun. Das muss man den Zuschauern klar sagen, die natürlich Angst haben.
Uhl: Es geht nicht um eine Atombombe, sondern um eine herkömmliche Bombe, der man Material beimischt, das strahlt.
Frage: Läuft dieser Innenminister nicht irgendwie langsam aus dem Ruder, der immer wieder neue Bedrohungsszenarien heraufbeschwört?
Uhl: Das tut er nicht. Der Innenminister ist zuständig für das Entscheidende, für das wir Staaten gegründet haben, die Menschen vor Bedrohungen dieser Art zu schützen. Die Sorge, die er hat, ist geprägt von der Gefährdung, in der wir leben. Jeder, der bis vor wenigen Wochen noch gesagt hat, wir haben keine konkrete Terrorgefahr in Deutschland, weiß jetzt, dass er sich geirrt hat.
Frage: Der Verteidigungsminister zieht am selben Strang mit dem Innenminister, wenn es um den Einsatz der Bundeswehr im Innern geht. Er sagt, wenn es darauf ankommt, werde ich die Piloten doch anweisen, ein Flugzeug abzuschießen. Das ist ganz klar gegen das Gesetz.
Uhl: Hier haben wir eine ganz schwierige Rechtsfrage als Gesetzgeber zu klären. Wir wissen, dass das Verfassungsgericht das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärt hat. Das Gericht hat gesagt, man darf nicht abwägen zwischen Menschen im Flugzeug und anderen Menschen, die am Boden geschützt werden durch den Angriff, sondern da muss der Staat den Angriff über sich ergehen lassen. Das ist ein nicht befriedigender Rechtszustand. Der muss geklärt werden.
Frage: Wenn der Verteidigungsminister sagt, ich werde das trotzdem anordnen, unterstützt die Union das?
Uhl: Wenn er das sagt, dann zeigt das, dass ein Rechtsstaat so nicht funktionieren kann. Das höchste Gericht sagt, es ist rechtswidrig, und der Verteidigungsminister sagt, ich tue es dennoch, was das Gericht für rechtswidrig erklärt hat, weil ich verpflichtet bin, die Menschen zu schützen. Die Lösung ist, dass wir die Verfassung ändern. Dafür gibt es einen konkreten Vorschlag von Bundesinnenminister Schäuble.
Die Fragen stelle Werner Sonne
Quelle: Bundespresseamt
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