Direktzahlungen-Durchführungsgesetz
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf beraten, der eine Vereinbarung von Bund und Ländern zur Umsetzung der neuen Förderperiode in der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Jahre 2014-2020 umsetzt. So sollen 4,5 Prozent der Mittel von der 1.Säule, den Direktzahlungen an Landwirte, auf die 2.Säule, die Förderung des ländlichen Raums, umgeschichtet werden.
Das System der Direktzahlungen, wird innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU grundlegend umgestaltet. Es gilt als Herzstück der Reform. „Wir wollen die Zukunft unserer bäuerlich unternehmerischen Landwirtschaft in Deutschland sichern und Klima- und Umweltschutz noch stärker als bisher Rechnung tragen“, so Marlene Mortler, die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe. Mit dem vorgelegten Entwurf werde die Grundlage für eine Agrarreform zum Wohl von Landwirtschaft und Umwelt geschaffen. Sie wird jedoch nur Erfolg haben, wenn in Berlin und Brüssel zügig praxistaugliche Regelungen auf den Weg gebracht werden.
Druckversion