Große Fortschritte beim Tierschutz
Das Tierschutzgesetz wird novelliert - das hat der Deutsche Bundestag in dieser Woche beschlossen. Mit der Novelle macht die christlich-liberale Koalition große Fortschritte beim Tierschutz. Bei allen Verbesserungen für das Tierwohl sind die Lösungen gleichzeitig praktikabel, garantieren der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung weiterhin eine Zukunft und erhalten die Entwicklungsmöglichkeiten unserer Betriebe.
Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes wird die europäische Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Diese Umsetzung hat die christlich-liberale Koalition zum Anlass genommen, den Tierschutz auch in anderen Bereichen voranzubringen: Die betäubungslose Ferkelkastration wird genauso wie der betäubungslose Schenkelbrand ab Ende 2018 verboten. Die vorgesehene Übergangsfrist ermöglicht dabei die Entwicklung praxistauglicher Alternativmethoden auf wissenschaftlicher Basis. Außerdem wird das Qualzuchtverbot konkretisiert und an die Erfordernisse des Vollzugs angepasst. Im Hinblick auf den Tierschutz sowie die Erhebung und Bewertung von Tierschutzindikatoren führen wir zudem betriebliche Eigenkontrollen ein. Durch entsprechende neue Verordnungsermächtigungen im Tierschutzgesetz wird darüber hinaus der Umgang mit Zirkustieren und mit herrenlosen Katzen erleichtert. Die christlich-liberale Koalition greift auch zahlreiche Anliegen des Bundesrates auf: So wird es beispielsweise künftig ein bußgeldbewehrtes Verbot der sog. „Zoophilie“ geben und das Verbringen oder die Einfuhr von Wirbeltieren - außer Nutztieren - zum Zwecke der Abgabe an Dritte bedarf der Erlaubnis.
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