Die CSU-Landesgruppe beschließt eine Reihe von Maßnahmen für mehr IT-Sicherheit

Mit einer Reihe an Maßnahmen möchte die CSU-Landesgruppe die IT-Sicherheit in Deutschland weiter verbessern. So forderten die christlich-sozialen Abgeordneten bei ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuh unter anderem die Einführung eines sogenannten IT-Sicherheitsgesetzes, mit dem kritische IT-Infrastrukturen in Zukunft noch besser geschützt werden sollen.

Die Digitalisierung unseres Alltags schreitet unaufhörlich voran. Digitale Innovationen und smarte Anwendungen bahnen sich kontinuierlich ihren Weg in unser Leben. Geräte wie Notebooks, Smartphones und Tablet-PCs gehören zwischenzeitlich zu unserem Alltag. Die meisten dieser Geräte kommunizieren miteinander über das Internet. Damit dies reibungslos und ungestört erfolgen kann, benötigen die Geräte nicht nur die entsprechende Infrastruktur - auch die Nutzerinnen und Nutzer benötigen die Gewissheit, dass die eingegangen Verbindungen sicher und belastbar sind. Die CSU-Landesgruppe hat daher auf ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit gefordert. Mit einem IT-Sicherheitsgesetz wollen die christlich-sozialen Abgeordneten um Bundesinnenminister Dr. Friedrich eine Meldepflicht für Angriffe auf sicherheitsrelevante Infrastrukturen und branchenbezogene Mindeststandards einführen. „IT-Sicherheit - Made in Germany“ soll zum Markenzeichen und weiteren Standortvorteil für Deutschland werden.Daneben setzt sich die CSU-Landesgruppe auch konsequent dafür ein, dass Missbrauch und kriminelles Handeln im Internet entschlossen bekämpft werden. Denn nach Überzeugung der Abgeordneten ist dies erforderlich, um das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer in die neuen Technologien und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Fortschritt aufrecht zu erhalten. Auch die Rechtssicherheit für Betreiber und Nutzer von offenen W-LAN-Netzwerken behalten die christlich-sozialen Bundestagsabgeordneten im Blick und wollen für die Benutzung und Bereitstellung von offenen drahtlosen Netzwerken gesetzliche Regelungen schaffen - die sowohl den Schutz des privaten Nutzers als auch die die Rechtsstellung und Haftung des Anbieters regeln.

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