Gerda Hasselfeldt moniert Kritikreflexe von SPD und Grünen. Auch die innenpolitischen Sprecher von CSU-Landesgruppe und Fraktion stützen den Bundesinnenminister

Nach dem versuchten Bombenanschlag am Bonner Hauptbahnhof sind Lücken bei der Videoüberwachung des Bahnhofs deutlich geworden. Der Tatort wurde nicht flächendeckend mit Videokameras überwacht, weshalb es nur unzureichende Aufnahmen der Tatverdächtigen gibt. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hatte deswegen an eine effiziente Videoüberwachung appelliert, die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten müssten genutzt werden. Die CSU-Landesgruppe weist den Widerstand der Opposition hiergegen energisch zurück.

Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe Gerda Hasselfeldt erklärte: „Wer effektive Sicherheitsbehörden haben möchte, darf ihnen nicht die notwendigen Instrumente vorenthalten. Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb sich SPD und Grüne an Bahnhöfen oder Flughäfen für unbeobachtete Ecken einsetzen.“ Der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Stephan Mayer, ergänzte mit Blick auf den konkreten Fall in Bonn: „Es ist ein Armutszeugnis, dass im Fall des versuchten Bombenanschlags in Bonn die einzig verwertbaren Bilder aus den Kameras eines Schnellrestaurants stammen. Bundespolizei und Bahn müssen nun umgehend alle Überwachungskonzepte für deutsche Bahnhöfe gewissenhaft auf bestehende Lücken überprüfen und eine flächendeckende Aufzeichnung schnellstmöglich sicherstellen."

Auch der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Gesamtfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl, kann Kritik am Appell für eine effektive Videoüberwachung gefährdeter öffentlicher Bereiche nicht nachvollziehen: „Es ist ein alarmierender Missstand, dass keine Videoaufzeichnung davon existiert, wie der Täter die Tasche mit der Bombe am Bonner Bahnhof abstellt. Für ein Mehr an Sicherheit durch gezieltere Videoüberwachung an Gefahrenschwerpunkten sind zwar keine neuen gesetzlichen Grundlagen notwendig. Das bestehende rechtliche Instrumentarium muss aber - vor allem an Flughäfen und Bahnhöfen - effektiver genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist eine Schwachstellenanalyse.“

Kameras ohne vorübergehende Aufzeichnung so sinnvoll wie Polizeiwagen ohne Reifen

Dabei bringt Hans-Peter Uhl es mit der Feststellung auf den Punkt: „Vor allem ist eine zeitlich begrenzte Aufzeichnung nützlich und notwendig. Eine Videokamera ohne zumindest befristete Aufzeichnung ist so wenig sinnvoll wie ein Polizeiwagen ohne Reifen. Denn eine effektive Auswertung von Kamerabildern allein in Echtzeit ist bei einer Vielzahl von Bildschirmen, die gleichzeitig beobachtet werden müssen, nicht realistisch. Nur durch Aufzeichnung können Erkenntnisse über den Ablauf der Tat gewonnen werden. Nur so können die Täter leichter identifiziert und gefasst werden. Mit jedem gefassten Täter sinkt auch die Wahrscheinlichkeit weiterer Anschläge.“ Dabei dürfe Sicherheit nicht an den Kosten scheitern: „Die Frage der Kostenteilung zwischen privaten Betreibern und Sicherheitsbehörden darf nicht zu Sicherheitslücken führen. Über das ‚Ob‘ und ‚Wie‘ einer Videoüberwachung an Gefahrenschwerpunkten haben die Sicherheitsbehörden zu entscheiden. Anschließend müssen Bundespolizei und Bundesbahn zügig zu einer Verständigung über die Aufteilung der Kosten kommen“, so Hans-Peter Uhl.

Der Bundesinnenminister handelt im Interesse der Menschen

Für Gerda Hasselfeldt steht daher fest: „Der Innenminister handelt im Interesse der Menschen, wenn er die Videoüberwachung ausweiten möchte. Es wäre unverantwortlich dies nicht zu tun."

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