Bundestag debattiert Konsequenzen aus NSA-Affäre

Trotz des erheblichen Vertrauensverlusts infolge der NSA-Abhöraffäre bleiben die deutsch-amerikanischen Beziehungen von überragender Bedeutung für die Bundesrepublik. Dies hat Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich in der Debatte zur NSA-Affäre im Bundestag unterstrichen.

Deutschland brauche die enge Partnerschaft mit den amerikanischen Freunden, um die Sicherheit der Bürger auch in Zukunft gewährleisten zu können. Die USA müssten aber das gestörte Vertrauen wiederherstellen, indem sie umfassend aufklärten, welche Daten der US-Geheimdienst NSA wann abgefangen habe. Mit Blick darauf, dass auch das Mobiltelefon der Bundeskanzlerin abgehört wurde, sagte der Bundesinnenminister: „Egal, wer ein Handy abhört, macht sich strafbar.“ Dr. Hans-Peter Uhl machte für die Landesgruppe darüber hinaus deutlich, dass es eine Debatte darüber brauche wie der Staat in Zeiten weltweiter Kommunikation das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sichern könne.

Innenminister Friedrich legte dem Bundestag die umfangreichen Bemühungen dar, mit der sich sowohl die EU als auch Deutschland die Aufklärung vorantreiben – von schriftlichen Anfragen über Delegationsreisen bis hin zu Gesprächen hochrangiger Vertreter beider Seiten. Dies entfalte dabei durchaus Wirkung auf amerikanischer Seite, derzeit würden auch dort Kongress und Öffentlichkeit darüber diskutieren, was die Geheimdienste dürften, wie man die Verhältnismäßigkeit wahre und wie man mit Freunden umgehe. Dies sei ein aus seiner Sicht ein wichtiger Selbstreinigungsprozess. Zudem plane der Außenminister John Kerry eine Reise nach Europa, was der Bundesinnenminister als weiteres Zeichen dafür sehe, dass die Kritik gehört werde.
 

Hans-Peter Uhl: Wie kann der Staat seinen Bürgern in Zeiten weltweiter Kommunikation das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sichern

Für die CSU-Landesgruppe stellte der Innenexperte Dr. Hans-Peter Uhl zudem klar, dass man die NSA-Affäre differenziert betrachten müsse. Der Vorwurf eines Zusammenwirken mit deutschen Behörden sei beispielsweise zwischenzeitlich ausgeräumt: „Der Vorwurf aus diesem Sommer, dass hunderte Millionen von Daten durch kollusives Zusammenwirken von NSA einerseits und den deutschen Behörden auf der anderen Seite nach Amerika geliefert würden, diesen Dingen sind wir nachgegangen und diese Dinge konnten wir Punkt für Punkt widerlegen. Deshalb stimmt es, dass insoweit die Affäre beendet ist, denn diese kollusive Zusammenarbeit hat es nicht gegeben. Das sind wir als Parlamentarier unseren Beamten auch schuldig. Man kann nicht millionenfachen Rechtsbruch durch die Medien unterstellen lassen und das am Ende nicht unwidersprochen stehen lassen.“

Der weitere Verlauf der Affäre zeigt allerdings, dass man sich im Bundestag nunmehr ganz grundsätzliche Gedanken machen müsse, so Dr. Hans-Peter Uhl: „Was danach kam, hat uns in der Tat die Augen geöffnet, weil wir von amerikanischer Seite nicht mit der Wahrheit bedient wurden“. Es genüge nun jedoch nicht, einen Wettbewerb zu veranstalten, wer am empörtesten darüber sein könne – es gelte vielmehr ganz grundsätzliche Fragen zu debattieren: „Kann der Staat seinen Bürgern in Zeiten der weltweiten Kommunikation, in denen Milliarden Daten über Glasfaserkabel um den Erdball gejagt, Milliarden von Daten irgendwo auf der Welt in Clouds gespeichert werden, noch ein solches Recht auf informationelle Selbstbestimmung zusichern? Wenn wir jetzt festgestellt haben, dass er es nicht konnte, stellt sich die Frage: Wie kann er es denn in Zukunft? Damit sind wir an dem Punkt angelangt, den wir in Ruhe diskutieren sollten“, so Uhl. In die Diskussion gehöre die Debatte über gegenseitige völkerrechtliche Abkommen genauso wie unter anderem auch technische Antworten, beispielsweise das Routing innerhalb eines Landes oder Verschlüsselungen.

Druckversion