Neue Gesetze zum 1. Januar 2015

Neues Jahr – neue Gesetze. Zum 1. Januar 2015 treten eine ganze Reihe von Verbesserungen und Änderungen für die Bürgerinnen und Bürger in Kraft, die der Deutsche Bundestag noch 2014 auf den Weg gebracht hat. Eine Auswahl:

Ausgeglichener Haushalt: Die „schwarze Null“ steht. Erstmals seit mehr als 45 Jahren sind im Bundeshaushaltgesetz für das Jahr 2015 keine neuen Schulden verzeichnet.  Ab Januar wird der Bund insgesamt 299,1 Milliarden Euro ausgeben – dabei sind die Ausgaben für Bildung und Forschung so hoch wie nie.

Pflegestärkungsgesetz: Eine älter werdende Gesellschaft, Nachwuchssorgen in der Branche: Die Pflege steht vor großen Herausforderungen. Das erste Pflegestärkungsgesetz verbessert die häusliche und stationäre Pflege enorm: Mehr Betreuungspersonal in Einrichtungen, flexiblere Leistungen in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie höhere finanzielle Zuschüsse – das sind nur drei von vielen in krafttretenden Verbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegepersonal. Insgesamt steigen die Pflegeleistungen um vier Prozent. Das sind Mehrausgaben von 2,4 Milliarden Euro.

Elterngeld Plus: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eines der Hauptanliegen der unionsgeführten Bundesregierung. Deshalb wird das Elterngeld nun flexibler gestaltet. Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit 30 Stunden pro Woche arbeiten wollen, können das Elterngeld ab sofort doppelt so lange wie bisher beziehen – insgesamt bis zu 14 Monate. Die Neuregelung stärkt vor allem Mütter, die nach dem Mutterschutz und Babypause wieder ins Berufsleben starten.

BAföG: Der Bund übernimmt die Kosten der Ausbildungsförderung komplett. Damit werden die Länder enorm entlastet. Denn bisher mussten sich diese mit 30 Prozent an der Finanzierung des BAföGs beteiligen. Die freiwerdenden Gelder der Länder sollen nun in Bildung investiert werden.

Steuer-Selbstanzeige: Die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige werden verschärft. Unter anderem sinkt die Grenze, bis zu der eine Selbstanzeige ohne Zahlung eines Zuschlags straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro. Außerdem werden die Verjährungsfristen angehoben.

BRRD-Umsetzungsgesetz: Steuergelder zur Rettung maroder Banken werden künftig weitgehend unnötig. Ab dem 1. Januar 2015 gilt die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD). Demnach werden nun zuerst die Eigentümer, dann die Gläubiger und der neue Abwicklungsfonds, welcher mit Geldern der Banken gefüllt ist, herangezogen. Erst anschließend, wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, greift der Europäische Stabilitätsmechanismus.

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