Asylbewerber werden nach Grenzübertritt registriert und künftig mit einem Flüchtlingspass ausgestattet. Das sieht das Datenaustauschverbesserungsgesetz vor, welches am Donnerstag im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.
„Zentrales Ziel des Gesetzes ist die schnelle und flächendeckende Registrierung aller Asylsuchenden und der systematische Datenaustausch zwischen allen Behörden, die mit den Asylbewerbern zu tun haben“, erläuterte Andrea Lindholz vor dem Deutschen Bundestag. Bundesinnenminister Thomas de Maizière unterstrich, dass durch das neue Gesetz die Steuerungshoheit beim Staat verbleibe – dort, wo sie hingehöre. Denn dadurch erhalten die Behörden bessere Handlungsmöglichkeiten zur Steuerung der Flüchtlingsströme, ergänzte Lindholz.
Künftig wird Flüchtlingen nach Grenzübertritt ein fälschungssicheres Dokument – ein sogenannter Ankunftsnachweis – ausgestellt. Dieser bildet die Grundlage für den Bezug von Leistungen und die Stellung eines Asylantrags. Nach der Einreise werden außerdem der Fingerabdruck genommen sowie wichtige Kerndaten der Asyl- und Schutzsuchenden erfasst. Dazu gehören beispielsweise auch Angaben zum Gesundheitszustand und der Schulbildung, um eine zielgerichtete Integration zu ermöglichen.
Gespeichert werden die Daten in einem zentralen Register, auf das verschiedene Behörden Zugriff haben. Missbrauch, wie zum Beispiel Mehrfachanmeldungen, wird so vorgebeugt. So können beispielsweise das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration, die Polizei, die Aufnahmeeinrichtungen, aber auch Jugend- und Gesundheitsämter das komplexe Kerndatensystem gleichzeitig nutzen. Auch Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste können so schneller Sicherheitsüberprüfungen durchführen. „Gefährliche Personen, wie der letzte Woche in Paris getötete Attentäter, der jahrelang unter verschiedenen Namen in Deutschland gelebt hatte, werden so viel leichter identifiziert“, erklärte Lindholz.
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