Erste Lesung des Gesetzes im Bundestag

In begehrten Wohnlagen steigen die Mieten teilweise um 20 bis 30 Prozent. Für viele Menschen wird es immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Das soll sich mit der Mietpreisbremse ändern. Wie sehen die debattierten Neuregelungen aus?

  • Die Länder sollen für höchstens jeweils fünf Jahre die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen können, in denen die Mietpreisbremse gilt.
  • Bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen soll die zulässige Miete höchstens auf dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent liegen.
  • Investitionen in den Wohnungsbau bleiben weiterhin attraktiv, da neu errichtete und umfassend modernisierte Wohnungen bei der Erstvermietung von der Mietpreisbremse ausgenommen werden.
  • Zukünftig soll das Prinzip gelten: „Wer bestellt, der bezahlt.“ Dadurch soll künftig sichergestellt werden, dass derjenige, der die Leistung eines Maklers veranlasst, auch verpflichtet sein soll, die anfallenden Maklergebühren zu zahlen.
  • Außerdem müssen die Wohnungsvermittlungsverträge in Textform geschlossen werden, dies schafft zusätzliche Rechtssicherheit für die Beteiligten.
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