Sitzungswoche aktuell

Kommunen: Kita-Ausbau unterstützen und Kommunen entlasten. Der Bund entlastet Kommunen erneut: Mit weiteren 550 Millionen Euro wird der Kita-Ausbau unterstützt, zusätzlich fließen ab 2015 jährlich eine Milliarde Euro im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes zur Förderung von Menschen mit Behinderung. Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Damit unterstützt die unionsgeführte Bundesregierung die Länder und Kommunen so stark wie keine andere Regierung zuvor. Von 2011 bis 2018 entlastet der Bund die Kommunen und Länder insgesamt um über 50 Milliarden Euro. „Diese Unterstützung leisten wir aus voller Überzeugung“, sagte Alois Rainer (CSU) in der dritten Lesung des Gesetzentwurfes. Es sei keine Selbstverständlichkeit, dass der Bund beispielsweise ein gutes Kita-Programm entwickelt habe, für welches er nun nochmal einige hundert Millionen Euro zur Verfügung stelle. In Richtung der Länder machte er in seiner Rede jedoch deutlich: „Die Mittel müssen auch dort ankommen, wo sie tatsächlich benötigt werden.“

Asylbewerber: Neuregelung zu Residenzpflicht und Bleiberecht beschlossen. Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung asylsuchender Ausländer beschlossen. Demnach können Asylbewerber zukünftig nach dreimonatigem Aufenthalt in Deutschland einfacher reisen und umziehen, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst sichern können. Für all jene, die sich mindestens 15 Monate in Deutschland aufhalten, entfällt zudem die Vorrangprüfung beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Dies gilt zunächst für drei Jahre befristet und eröffnet Asylbewerbern und Geduldeten schneller die Möglichkeit, ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen. Bereits am Mittwoch hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung verabschiedet. Dieser Entwurf, welcher noch vom Deutschen Bundestag beschlossen werden muss, sieht auf der einen Seite ein stichtagsunabhängiges Bleiberecht für gut integrierte Geduldete vor. Auf der anderen Seite vereinfacht er auch die Ausweisung von Straftätern. Michael Frieser, der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, machte deutlich: „Der Gesetzentwurf beinhaltet nun die Möglichkeit, das Ausweisungsrecht auch im Kampf gegen Mitglieder von extremistischen und terrorismusrelevanten Bewegungen durchzusetzen.“

Pflege: Flexibilität für Beschäftigte und Arbeitgeber. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und  Beruf beschlossen. In dritter Lesung stimmten die Abgeordneten für zahlreiche Verbesserungen bei der häuslichen Pflege. Künftig haben Arbeitnehmer bei einer zehntägigen Auszeit, in der sie nahe Familienangehörige pflegen, einen Rechtsanspruch auf Lohnersatzleistung. Diese Auszeit kann kurzfristig genommen werden. „Wir kommen damit unserem wichtigsten Ziel nach, die Wertschätzung der familiären Pflege zu stärken“, erklärte Paul Lehrieder (CSU) Vorsitzender des Familienausschusses. Zudem könnten in Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern die Arbeitnehmer bis zu 24 Monate in Teilzeit arbeiten, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Der CSU war es dabei wichtig, kleinere Betriebe vor unnötiger Bürokratie zu schützen.

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