Schnelle und unbürokratische Hilfe für die Betroffenen
Die christlich-liberale Koalition hat den Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundesregierung aus der vergangenen Woche umgesetzt und einen Hilfsfonds für die tausenden Betroffenen der Flut eingerichtet. Schnell und direkt, unbürokratisch und nachhaltig – so hilft die Bundesregierung nach den Worten von Kanzlerin Angela Merkel den Opfern der Flutkatastrophe im Süden und Osten Deutschlands. Der für den Bundesanteil notwendige Nachtragshaushalt wurde von der SPD im Haushaltsausschuss leider nicht mitgetragen.
In ihrer Regierungserklärung zum zweiten „Jahrhunderthochwasser“ in nur elf Jahren zeigte sich Angela Merkel am Dienstag zuversichtlich, dass Deutschland die Herausforderungen gemeinsam bewältigen kann. Die Bundeskanzlerin unterstrich auch noch einmal die Soforthilfe in Höhe von 400 Millionen Euro, die Bund und Länder unmittelbar nach Beginn der Flut bereitgestellt hatten. Sie habe Privatleuten und Gewerbetreibenden geholfen, erste Not zu lindern und schnell Schäden zu beseitigen. Für den zügigen Wiederaufbau sei nun eine erhebliche finanzielle Anstrengung nötig, sagte sie unter Verweis auf den Acht-Milliarden-Fonds, an dem sich die Länder mit 3,25 Milliarden Euro und der Bund mit 4,75 Milliarden beteiligen. Der für den Bund dafür notwendige Nachtragshaushalt wurde von der SPD im Haushaltsausschuss leider nicht mitgetragen, was der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Bartholomäus Kalb, mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen musste: „Ohne Finanzierung gibt es keine Fluthilfen. Der Nachtragshaushalt ist zwingende Voraussetzung zur Zahlung der Aufbauhilfen für die Betroffenen der aktuellen Hochwasserkatastrophe und zur Finanzierung der Soforthilfemaßnahmen. Die SPD hat auch keinen eigenen Vorschlag zur Finanzierung der Fluthilfen gemacht. Ein Fluthilfegesetz, das im Ergebnis keinen Cent zur Auszahlung bringt, hilft den Betroffenen herzlich wenig.“ Die Kanzlerin listete in der Regierungserklärung auch weitere Erleichterungen für die Geschädigten auf. So gibt es für Betriebe und Landwirte, die Flutschäden davongetragen haben, zinsverbilligte Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der landwirtschaftlichen Rentenbank. Falls Betriebe auf Kurzarbeit umstellen müssen, übernimmt der Bund vorübergehend die Sozialversicherungsbeiträge für die betroffenen Beschäftigten. Helfen sollen außerdem Steuererleichterungen sowie eine Änderung der Insolvenzordnung. Mittel aus dem Fonds können in Anspruch genommen werden, sobald auch der Bundesrat am 5. Juli seine Zustimmung erteilt hat. Der Hilfsfonds soll der Beseitigung von Hochwasserschäden dienen und die Finanzierung der zugesagten Hilfen für Privathaushalte und die Infrastruktur sicherstellen. Dazu wird der Bund den Fonds in der vollen Höhe von 8 Milliarden Euro vorfinanzieren. Die Kosten für die Wiederherstellung der Infrastruktur in Höhe von 1,5 Milliarden Euro wird der Bund alleine tragen. Im Namen der unionsgeführten Bundesregierung und des Bundestags dankte Angela Merkel für die „gelebte Solidarität“ angesichts der Flut. „Hier hat sich das Ehrenamt erneut als zentrale Stütze unserer Gesellschaft erwiesen“.
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