Deckelung gilt nicht für Neubauten – ortsübliche Vergleichsmiete als Maßstab
Die Spitzen der Koalition haben sich am 23. September mit dem Bundesjustizminister grundsätzlich auf eine Mietpreisbremse verständigt. In angespannten Wohnungsmärkten kann künftig somit der Anstieg der Mieten begrenzt werden.
„Die CSU ist sehr zufrieden mit der Grundsatzeinigung. Wir konnten durchsetzen, dass neben dem Mietspiegel auch die ortsübliche Vergleichsmiete als Maßstab gilt. Das ist ein großer Erfolg. Denn in vielen bayerischen Städten gibt es keinen Mietspiegel“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe Max Straubinger.
Der beste Mieterschutz seien genügend neue Wohnungen. „Deshalb war uns wichtig, dass alle neu errichteten Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen sind und zwar nicht nur bei der Erstvermietung, sondern auf Dauer. Das ist ein wichtiges Signal an die Bauherren, damit diese auch weiterhin in neuen Wohnraum investieren“, betonte Straubinger. „Die Grundsatzeinigung trägt ganz klar die Handschrift der CSU. Die Details werden nun im parlamentarischen Verfahren geklärt.“
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