Den Zustrom begrenzen, die Fluchtursachen bekämpfen und die EU-Außengrenzen sichern: Am Donnerstag einigten sich CSU, CDU und der Koalitionspartner SPD auf weitere Maßnahmen, um die Flüchtlingskrise zu bewältigen. „Der Kompromiss ist ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, so Gerda Hasselfeldt, Vorsitzende der CSU-Landesgruppe.

Die CSU  habe sich mit zentralen Forderungen durchgesetzt, betonte Hasselfeldt.  „Uns ging es nie um Begriffe, sondern um die Lösung des Problems und das Verfahren an sich.“ Analog zum sogenannten Flughafenverfahren werde genau das nun in den besonderen Aufnahmeeinrichtungen mit Schnellverfahren innerhalb von maximal drei Wochen umgesetzt. Bayern gehe mit zwei dieser Aufnahmeeinrichtungen mal wieder mit positivem Beispiel voran, unterstrich die Vorsitzende und forderte in Richtung der anderen Bundesländer, zügig nachzuziehen. „Das Modell kann nur funktionieren, wenn die Last auf möglichst viele Schultern verteilt wird.“

Durch diese Einrichtungen wird zügig unterschieden zwischen Flüchtlingen mit und ohne Bleibeperspektive. „Wir bringen wieder Ordnung in das Verfahren und senden klar das Signal, dass nicht jeder zu uns kommen kann.“, sagte Hasselfeldt. Von großer Bedeutung ist die Aussetzung des Familiennachzugs. Damit können wir Druck aus dem Kessel nehmen und es wird klar, dass die Belastungsgrenze erreicht ist.

Michael Frieser, innenpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe, fügte hinzu, dass nationale Regelungen allein nicht ausreichen werden.  „EU-Außengrenzen müssen endlich wieder geschützt, Schengen und Dublin eingehalten und eine innereuropäische Solidarität bei der Verteilung von bleibeberechtigten Asylbewerbern aufgebaut werden.“

 

Die wichtigsten Punkte des Asylpapiers im Einzelnen:

  • Beschleunigte Asylverfahren: Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern, mit Wiederein­reisesperren, mit Folgeanträgen oder ohne Mitwirkungsbereitschaft wird ein beschleunigtes Asylverfahren durchgeführt. Die zeitlichen Abläufe werden ähnlich wie im Flughafenverfahren gestaltet: Innerhalb von drei Wochen soll das gesamte Verfahren spätestens durchgeführt sein. Nur wer sich in den hierfür vorgesehenen Einrichtungen registrieren lässt, hat auch Anspruch auf Leistungen. Es gilt eine verschärfte Residenzpflicht.
  • Aussetzung Familiennachzug: Für Flüchtlinge mit einem sogenannten subsidiären Schutz wird der Nachzug von Angehörigen für zwei Jahre ausgesetzt. Dies gilt für Personen, die keinen unmittelbaren Asylgrund geltend machen können, aber auf Grund ihrer persönlichen Situation in Deutschland bleiben dürfen.
  • Verbesserte Registrierung: Asylbewerber erhalten einen einheitlichen Ausweis. Dieser ist Voraussetzung für den Bezug von Leistungen und erleichtert eine rasche Identifizierung. Außerdem wird beim Bund eine Organisationseinheit geschaffen, die in ständigem Kontakt mit den Herkunftsländern steht und für Personen, die Deutschland wieder verlassen müssen, die nötigen Papiere beschafft.
  • Schutz der Außengrenzen: Illegale Schleusungen und Migration sollen beendet werden. Es sind legale Strukturen des Flüchtlingsschutzes und der Lastenteilungen mit unseren Nachbarländern zu schaffen. Die Zahl  der Flüchtlinge wird reduziert.
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