Der Zuzug von Flüchtlingen aus Kriegs- und Bürgerkriegsregionen ist ungebrochen hoch. Im Deutschen Bundestag sprachen sich am Mittwoch die Unionspolitiker dafür aus, den Familiennachzug für Migranten mit subsidiärem Schutz auszusetzen.
Den Flüchtlingsstrom zu bewältigen, zu begrenzen und zu reduzieren bleibt das oberste Ziel. Deutschland steht mit der Flüchtlingskrise vor einer der größten Herausforderung seit Jahrzehnten.
Bürgerkriegsflüchtlinge fallen in der Regel unter den sogenannten subsidiären Schutz, während die Genfer Flüchtlingskonvention sich an Personen richtet, die in ihrer Heimat verfolgt werden. Für die Gruppe der subsidiären Flüchtlinge haben sich die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und die SPD bereits vergangene Woche in einem gemeinsamen Papier darauf geeinigt, den Familiennachzug für zwei Jahre auszusetzen. Dies soll nun zügig in ein Gesetz umgesetzt werden.
Die Frage, welchen Schutzstatus Flüchtlinge bekommen, sei keine politische Entscheidung, sondern basiere auf rechtlichen Kriterien. Zu diesem geltenden Recht müsse man zurückkehren, machte die CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt klar.
Bis November 2014 galt die Einzelfallprüfung auch für syrische Flüchtlinge. Erst danach erfolgte eine pauschale Anerkennung nach Genfer Flüchtlingskonvention, da dabei auf die individuelle Anhörung verzichtet werden konnte. Nun soll zu dem individuellen Verfahren für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge zurückgekehrt werden – das kündigte Bundesinnenminister Thomas de Maiziere an. Dies sei auch einhellige Meinung der CSU-Landesgruppe, machte Gerda Hasselfeldt, Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, deutlich. „Ein pauschales Verfahren ist nicht gerecht gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen, es ist nicht sachgerecht und verstößt gegen das Bedürfnis nach Sicherheit in unserem Land“, so Hasselfeldt. Zunächst müsse die Identität des Asylbewerbers geklärt werden. Ob der Antragssteller wirklich aus Syrien komme, könne man nur im individuellen Verfahren prüfen, erklärte Hasselfeldt.
„Die Bürgerinnen und Bürger erwarten aber von uns, dass wir geltendes europäisches und nationales Recht anwenden. Dazu gehört auch die Dublin-Verordnung, solange sie nicht durch ein anderes System abgelöst ist“, erklärte Andrea Lindholz in ihrer Rede vor dem Deutschen Bundestag. Nach dieser Verordnung müssen Flüchtlinge in das Land der Europäischen Union zurückgeschickt werden, in dem sie erstmals europäischen Boden betreten haben. „Eine Vervielfachung der hohen Zugangszahlen innerhalb kurzer Zeit würden wir in diesem Land nicht verkraften. Das würde auch unsere Integrationskraft überfordern. Auch diese Erkenntnis gehört zu einer verantwortungsvollen Flüchtlingspolitik.“, so Lindholz weiter.
Unterdessen treffen sich derzeit die europäischen Staats-und Regierungschefs mit ihren afrikanischen Kollegen. Neben den Syrern kommt nämlich auch eine große Gruppe der Asylbewerber aus Afrika. Bei dem Treffen geht es in erster Linie um die Bekämpfung von Fluchtursachen, Unterstützung bei der Entwicklungszusammenarbeit und die Frage der Rücknahme der Flüchtlinge. Antworten sind auch hier dringend nötig.