Der Weg für das Asylpaket II ist frei. Nach langem hin und her ist nun auch die SPD bereit, die Verschärfungen mitzutragen. „Damit gehen wir einen wichtigen Schritt zur Reduzierung der Flüchtlingszahlen“, so CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt.

Nächte Woche soll der Gesetzentwurf zum Asylpaket II in den Bundestag eingebracht werden. Darin ist auch geregelt, dass der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem (sogenannten subsidiärem) Schutz für zwei Jahre ausgesetzt wird – dies gilt auch für schutzbedürftige Minderjährige. In besonderen Härtefallen gibt es für sie Sonderregelungen. Damit bleibe bei der Aussetzung des Familiennachzugs für eingeschränkt Schutzbedürftige alles wie ursprünglich vereinbart, so Hasselfeldt. „Dass in besonderen humanitären Härtefällen Ausnahmen gelten, entspricht der aktuellen Rechtslage und ist in einem Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit. Dabei kann es aber nur um Einzelfälle gehen“, so die CSU-Landesgruppenvorsitzende weiter. Bereits im November 2015 hatten sich die Parteivorsitzenden von CSU, CDU und SPD weitere Maßnahmen zur Verschärfung des Asylrechts verständigt, darunter auch die Einschränkungen beim Familiennachzug. Die SPD jedoch stellte den Kompromiss mehrmals in Frage.  

Auch der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser, begrüßt die jetzige Einigung zum Asylpaket II. „Es ist gut, dass wir den Koalitionspartner davon überzeugen konnten, nicht auf einer Ausnahme, die nur den Schleppern genutzt hätte, zu bestehen.“ Sonderregelungen in besonderen Härtefällen seien vernünftig, Frieser, soweit sie die ohnehin schon überlasteten Behörden nicht ausbremsten. 

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