Sitzungswoche aktuell

Bildungspolitik: In Bildung und Forschung investieren. Die BAföG-Reform umfasst viele Maßnahmen: eine Hebung der Einkommensfreibeträge, um den Kreis der Förderberechtigten zu erhöhen, die Erhöhung des Wohngeldzuschusses, den Abbau von Bürokratie und vor allem die Anpassung der Regelsätze. So sollen Studierende ab Oktober 2016 sieben Prozent mehr Geld erhalten; schon ab 1. Januar 2015 übernimmt der Bund die Kosten der Ausbildungsförderung zu 100 Prozent. Das entlastet die Länder um rund 1,2 Milliarden Euro, denn bisher mussten sie sich mit 35 Prozent an der Finanzierung beteiligen. Zusätzlich wird die Hinzuverdienstgrenze für BAföG-Empfänger auf 450 Euro angehoben. Außerdem wird das Grundgesetz geändert: Der Bund soll künftig auch mit Zustimmung aller Länder Hochschulen institutionell fördern können. Bislang war diese gemeinsame Förderung durch Bund und Länder aufgrund des im Grundgesetz festgelegten Kooperationsverbots nur zeitlich begrenzt möglich.

Sexualstrafrecht: Opfer besser schützen. Die CSU-Landesgruppe setzt sich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen und Missbrauch ein: „Wir haben in den parlamentarischen Beratungen wesentliche Verbesserungen am Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Maas durchgesetzt“, betonte der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe und stellvertretende Vorsitzende des 2. Untersuchungsausschusses, Michael Frieser. Alexander Hoffmann, Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion zum Thema Sexualstrafrecht, erklärte: „Kinderpornographie kann nun noch besser geahndet werden. Unser Ziel war die Schließung von Strafbarkeitslücken und die Trockenlegung des Marktes“, so Hoffmann. „Strafbar macht sich auch derjenige, der ein Nacktbild von Kindern und Jugendlichen in der Absicht herstellt, es zu verbreiten“, sagte Michael Frieser. Zur Verbesserung des Opferschutzes wird die strafrechtliche Verjährung von verschiedenen Delikten, insbesondere bei sexuellem Missbrauch von Kindern, künftig nicht schon ab dem 21. Lebensjahr, sondern erst ab dem 30. Lebensjahr des Opfers beginnen. Die häufig stark traumatisierten Opfer erhalten damit deutlich mehr Zeit, sich an die zuständigen staatlichen Stellen zu wenden.

Orientierungsdebatte: Begleitung am Lebensende. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag eine vierstündige Orientierungsdebatte zum Thema Sterbebegleitung geführt. In Deutschland sind der Suizid sowie die Beihilfe zum Suizid straflos. Im Gegensatz dazu ist die aktive Sterbehilfe verboten. In den kommenden Monaten werden sich die Abgeordneten eine Meinung bilden, welche rechtlichen Neuregelungen bei der Sterbebegleitung notwendig sind. Weitgehende Einigkeit besteht darin, die Betreuung der Menschen am Ende ihres Lebens durch den Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung zu verbessern. Eine palliative Begleitung kann den Menschen Schmerzen und Ängste nehmen. Die CSU-Landesgruppe setzt sich intensiv mit dem Thema Sterbebegleitung auseinander: Bereits Anfang September diskutierte die CSU-Landesgruppe darüber mit dem Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück. Zudem legte die CSU als einzige Partei ein Positionspapier „Miteinander bis ans Lebensende. Leben gestalten statt Sterben organisieren“ vor. Da es bei der Sterbebegleitung um eine schwierige Gewissensentscheidung geht, gibt es für die Abstimmung keine Vorgabe der Fraktionen, sondern wie bei anderen komplexen, ethischen Fragen werden sich einzelne, ggf. fraktionsübergreifende Gruppen bilden und eigene Anträge formulieren.

Druckversion