Redeauszug des Bundestagsabgeordneten Stephan Stracke  in der Bundestagsdebatte zum DÜV-Anpassungsgesetz, Bezahlkartengesetz, 12.4.2024:

Grüß Gott, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

In der Migrations- und Ausländerpolitik sind und bleiben die Grünen ein Geisterfahrer.

Die Frau Ministerin hat zu Recht darauf hingewiesen: Die Reform des EU-Asylrechts kommt; das EU-Parlament hat zugestimmt. Bundeskanzler Olaf Scholz hat diese Zustimmung als historisch, als unverzichtbaren Schritt bezeichnet, und auch Außenministerin Annalena Baerbock begrüßte das Ergebnis mit den Worten: „Europa bekommt verbindliche Regeln mit Humanität“. Doch was machen die Grünen im Europäischen Parlament? Sie stimmen gegen diese Reform auf europäischer Ebene. Sie machen sich damit gemein mit den Links- und Rechtsradikalen im EU-Parlament, die gleichfalls dagegen gestimmt haben. Der migrationspolitische Sprecher Erik Marquardt liefert in der „FAZ“ vom 10. April die Begründung dafür. Die Asylmigration sei „schlicht eine Realität, die man anerkennen und gut managen muss.“ Es geht den Grünen nur darum, gut zu organisieren und zu managen.

Uns geht es um Ordnung, um Steuerung, darum, die illegale Migration zu begrenzen. Darum muss es doch gehen und nicht bloß ums Managen.

Das ist der Urgrund Ihrer Ideologie, die wir natürlich auch wieder bei der Bezahlkarte sehen.

So versteht man auch die Haltung der Grünen, gerade was diese beispielslose Verzögerungstaktik angeht, die wir jetzt über Monate erfahren mussten.

Wir als Union haben im Oktober letzten Jahres einen Antrag vorgelegt, der die Einführung einer Bezahlkarte gefordert hat. Die Ministerpräsidenten hatten sich im November darauf verständigt. Seit Januar besteht eine Einigung. Bundesminister Hubertus Heil hat die dazu notwendigen gesetzlichen Formulierungen geliefert. Und was passierte seitdem? Nichts, über Monate hinweg ein Verschleppen.

Das liegt daran, dass Sie die Bezahlkarte im Grunde nicht wollen.

Sie wollen die Ziele nicht, die damit verbunden sind, nämlich die Zuzugsanreize zu senken, Geldtransfers ins Ausland wirksam zu verhindern, gerade was Familienangehörige und Schlepper und Schleuser angeht. Und Sie wollen auch nicht, dass das Leistungsniveau, das Bargeld, eingeschränkt wird, genauso, wie es die Ministerpräsidenten an dieser Stelle tatsächlich vorsehen.

Im Gegenteil: Der Kollege Audretsch von den Grünen preist das Vorbild der Bezahlkarte Hannover und sagt: Es ist richtig. Das ist eine Vereinfachung für die Kommunen. – Dabei verschweigt er allerdings, dass die Bezahlkarte Hannover eine Bargeldabhebung in komplettem Umfang vorsieht und damit diametral zu dem steht, was die Ministerpräsidenten an dieser Stelle wollen.

Hannover ist kein Vorbild. Die Bezahlkarte Hannover muss ein Ende haben. Und sorgen Sie dafür, dass dies tatsächlich der Fall ist.

Sie sprechen immer davon, dass Sie Rechtssicherheit wollen:

„Wir Grünen“ – so Zitat in der Debatte vom 21. März 2024, Herr Audretsch – „waren immer der Meinung, dass wir für die Einführung einer Bezahlkarte keine gesonderten Regelungen im Bund brauchen.“

Jetzt schauen wir uns mal die Begründung Ihres eigenen Gesetzentwurfes an. Dort steht:

„Die ... Änderungen dienen zum einen der Klarstellung für die vorgenannten Fälle und eröffnen zum anderen die Möglichkeiten des Einsatzes von Bezahlkarten in den Fällen, in denen ein solcher bislang nicht vorgesehen ist.“

Liebe Frau Ministerin, das ist der Unterschied. Sie sollten Ihren eigenen Gesetzentwurf mal lesen. Dann wird nämlich klar, dass jetzt ab sofort die Möglichkeit besteht, dass der Vorrang der Geldleistung aufgehoben wird, beispielsweise bei Dingen außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen, dass Direktüberweisungen an die Vermieter möglich sind, dass auch beim Analogleistungsbezug jetzt die Bezahlkarte zum Einsatz kommen muss. Es geht also nicht nur um Klarstellung. Es geht tatsächlich um etwas rechtlich Neues an der Stelle. Deswegen ist es gut, dass sie kommt und dass diese Form der Blockadehaltung vonseiten der Grünen jetzt ein Ende hat.

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