Am Freitag haben die Bundestagsabgeordneten eines der ethisch schwierigsten Gesetzesprojekte dieser Wahlperiode verabschiedet: ein Gesetz zur Regelung der Sterbehilfe. Die Abgeordneten konnten frei nach ihrem Gewissen aus vier Entwürfen auswählen.
Die Entscheidung zwischen den unterschiedlichen Entwürfen war nicht einfach. Im Mittelpunkt stand die Abwägung zwischen dem Schutz des Lebens und dem Schutz der Selbstbestimmung des Einzelnen.
Verabschiedet wurde der Gesetzentwurf, den eine fraktionsübergreifende Gruppe um Michael Brand (CDU), Michael Frieser (CSU) und Kerstin Griese (SPD) eingebracht hatte. Damit bleibt die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich straffrei. Jedoch wird nicht nur das auf Gewinn ausgerichtete, kommerziell orientierte Handeln unter Strafe gestellt, sondern auch jede auf Wiederholung ausgerichtete und im Eigeninteresse stehenden Beihilfe. Der ärztliche Freiraum bleibt weiterhin erhalten – nahe Angehörige sind von der Strafbarkeit ausgennommen. Zudem wird das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gewahrt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe nannte den Gesetzentwurf in seiner Rede „eine Regelung mit Maß und Mitte.“
Vier Entwürfe standen zur Auswahl, die zum Teil ganz unterschiedlich mit der existenziellen Frage umgingen, „Wie will ein Mensch sterben?“. Das Spektrum der Anträge reichte von einem umfassenden Verbot der Beihilfe oder Anstiftung zum Suizid bis hin zum Verbot lediglich der gewerbsmäßigen Sterbehilfe oder gar dem Vorschlag, die jetzige Rechtslage nicht zu verändern.
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