Die Vielzahl von Verbesserungen in der Pflege kommen bei Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und Pflegekräften an. Das bestätigt der aktuelle Pflegebericht der Bundesregierung, der diese Woche im Bundestag beraten wurde. „Das ist eine sehr gute Nachricht“, findet auch Stephan Stracke, sozialpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe.
VON STEPHAN STRACKE
© Henning Schacht
Mit den drei Pflegestärkungsgesetzen (PSG I, II, III) haben wir die Leistungen in der Pflegeversicherung auf fünf Milliarden Euro pro Jahr massiv ausgeweitet. Eine solche Erhöhung – um mehr als 20 Prozent des Gesamtvolumens – hat es noch in keinem anderen Sozialversicherungszweig gegeben. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhalten alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Menschen, die aus körperlichen oder aus psychischen Gründen der Pflege bedürfen. Besonders Demenzkranke können jetzt passgenauer versorgt werden.
Damit Pflegebedürftige so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrem gewohnten Umfeld wohnen können, haben wir dafür gesorgt, dass die Tages- und Nachtpflege in Anspruch genommen werden kann – ohne dass eine Anrechnung auf Ansprüche auf ambulante Pflegesachleistungen oder Pflegegeld erfolgt. Das ist eine bedeutsame Verbesserung, denn Pflegebedürftige können in ihrer eigenen Wohnung bleiben, eine Tagespflege besuchen und erhalten gleichzeitig Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Das entlastet auch die pflegenden Angehörigen und stärkt die ambulante Pflege. Ergänzend gibt es neue Leistungsausgaben: So können zum Beispiel Betroffene durch einen altersgerechten Umbau der eigenen Wohnung länger zuhause wohnen zu bleiben.
In der stationären Pflege haben wir seit 2013 für Betreuung und Aktivierung älterer Menschen weitere 20.000 Stellen für zusätzliche Betreuungskräfte ermöglicht. Damit gibt es insgesamt 48.000 Betreuungskräfte. Rund 600.000 Pflegebedürftige in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen profitieren von einer zusätzlichen Betreuung. Das erleichtert den Pflegealltag in stationären Einrichtungen sowohl für Pflegebedürftige als auch für Pflegekräfte.
Das alles zeigt, dass wir die Pflege für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte nachhaltig gestärkt haben.