„Pille danach“ nur auf Rezept

Frauen, die befürchten, nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr ungewollt schwanger geworden zu sein, brauchen eine kompetente Beratung. In einem vertraulichen Arztgespräch kann die für den Einzelfall beste Lösung gefunden werden.

In dem Beratungsgespräch kann beispielsweise geklärt werden, ob ein Notfallkontrazeptivum überhaupt genommen werden muss, welches Präparat gegebenenfalls besser geeignet ist. Eine Rezeptfreiheit ohne ärztliche Beratung wäre kontraproduktiv und der Gesundheit von Frauen nicht dienlich.

Es ist wichtig und notwendig, dass wir an der Rezeptpflicht für Notfallkontrazeptiva festhalten, so die CSU-Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner bei ihrer Rede im Plenum. Die Rezeptpflicht für die sogenannte „Pille danach“ aufzuheben helfe betroffenen Frauen gerade nicht. Es gehe nicht darum, das Selbstbestimmungsrecht einzuschränken, sondern darum, die Gesundheit der betroffenen Frauen zu schützen und somit den besseren Weg zu wählen.

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