Rentenpaket

In dieser Woche wurde das Rentenpaket der Bundesregierung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf mit dem Titel „Rentenversicherung-Leistungsverbesserungsgesetz“ stand zur ersten Lesung an.

Damit steht die von der CSU-Landesgruppe seit langem geforderte Mütterrente kurz vor ihrer Verwirklichung. Etwa 9,5 Millionen Frauen, deren Kinder vor 1992 zur Welt kamen, sollen Kindererziehungszeiten in der Rente besser honoriert bekommen. Pro Kind bedeutet das ab 1. Juli 2014 brutto gut 28 Euro monatlich mehr.

Der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Stephan Stracke, wies darauf hin, dass mit dem Rentenpaket zentrale Verabredungen des Koalitionsvertrages umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf trage deutlich die Handschrift der Union, denn mit der Mütterrente und den Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente würden langjährige Forderungen der CSU aufgegriffen. „Hiervon profitieren knapp 10 Millionen Menschen in diesem Land“, so Stracke. Er wies Kritik zurück, die Mütterrente würde ausschließlich aus Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber finanziert. Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung betrage ein Drittel des gesamten Budgets, die Steuerzahler leisteten damit auch ihren Beitrag. Stracke betonte: Die Mütterrente sei ein Generationenprojekt, dass die junge Generation anerkenne. „Ihr habt viel geleistet und habt uns Chancen eröffnet, die ihr selber nicht hattet. Deswegen sollt ihr auch von der Mütterrente profitieren“. Diejenigen, die Kinder erzogen haben, verdienten eine anständige Rente.

Teil des Rentenpakets ist auch die Rente mit 63 für Arbeitnehmer, die 45 Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Stracke betonte allerdings, dass die Koalition an der Rentenreform aus dem Jahr 2007 festhalte. Das Ziel „Rente mit 67“ werde mit diesem Gesetzespaket nicht aufgegeben, so der CSU-Politiker. Klar sei, dass das Rentenalter bei der abschlagsfreien Rente langjährig Beschäftigter schrittweise wieder angehoben werde. Bis 2029, wenn die „Rente mit 67“ vollständig umgesetzt sei, werde diese Altersgrenze parallel zu der allgemeinen Anhebung von 63 Jahren auf 65 Jahre ansteigen.

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