Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie beschlossen. Damit kommt ein allgemeiner Mindestlohn mit starken Tarifparteien. Die CSU-Landesgruppe konnte wesentliche Forderungen in harten Verhandlungen mit der SPD einbringen und durchsetzen.

„Jetzt bringen wir ein Gesetzespaket auf den Weg, das die tarifliche Bindung weiter stärken wird, und einen gesetzlichen Mindestlohn auf den Weg bringt. Auch das nutzt vier Millionen Menschen in diesem Land – und das ist gut. Wir stellen faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen sicher, indem wir die Sozialpartnerschaft stärken, und wir schaffen gleichzeitig einen Mindestschutz für Beschäftigte. Dabei lassen wir uns von einer Leitlinie leiten: Gute Leistung muss sich lohnen und auch fair bezahlt werden“, sagte der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe Stephan Stracke.

Hintergrund:

Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde und stellt ein soziales Netz dar, das einmalig politisch und zukünftig von den Sozialpartnern festgelegt wird. Das Gesetz wird helfen, dass diejenigen Tarifpartner, die ihre Rolle im Laufe der Zeit weniger ausfüllen konnten oder wollten, wieder zur notwendigen Stärke zurückfinden können. Der „Mindestlohn per Parlamentsabstimmung“ wird jetzt einmalig und letztmalig erfolgen. Ab dann wird im Zweijahres-Rhythmus die Mindestlohnkommission von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eigenverantwortlich, mit gesamtwirtschaftlicher Betrachtung und mit einem breiten Prüfkatalog den Mindestlohn festlegen.

Beschlossene Ausnahmen wurden im Gesetzgebungsverfahren im Dialog mit den Tarifvertragsparteien festgelegt. Sie gelten für Jugendliche unter 18 Jahren, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten, für Absolventen von Pflichtpraktika und ausbildungsbegleitenden Praktika bis zu einer Dauer von drei Monaten. Die Zeitungszusteller steigen stufenweise bis 2017 in den Mindestlohn ein: Ab 2015 haben sie Anspruch auf 75 Prozent und ab 2016 auf 85 Prozent des Mindestlohns. Diese Ausnahmen sollen gewährleisten, dass der Mindestlohn keine Arbeitsplätze kostet und der Wiedereinstieg für Langzeitarbeitslose nicht erschwert wird. Die Ausnahmen bei Praktika sollen weiterhin gewährleisten, dass Unternehmen ausreichend Praktikumsplätze zur Verfügung stellen, da diese den Berufseinstieg von Studentinnen und Studenten maßgeblich erleichtern, ohne dabei jedoch die Absolventen nach einem abgeschlossenen Studium dauerhaft mit Praktika abzuspeisen.

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