Fleischbranche
Die Fleischbranche soll in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der während seiner ersten Lesung viel Zuspruch erfuhr.
Wird der Entwurf wie geplant von Bundestag und Bundesrat beschlossen, erhalten die Arbeitnehmer in der Fleischbranche ab 1. Juli 2014 den zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften vereinbarten Branchenmindestlohn von 7,75 Euro pro Stunde. Diese Regelung soll dann auch für Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Unternehmen gelten. Gerade die Arbeitsbedingungen in der fleischverarbeitenden Industrie galten aufgrund der hier nur eingeschränkt herrschenden Tarifstruktur oft als unangemessen.
Der im Januar 2014 vereinbarte bundeseinheitliche Tarifvertrag für die Fleischindustrie, der einen Mindestlohn für alle Mitarbeiter in dieser Branche festschreibt, soll auch für entsandte ausländische Arbeitnehmer greifen.
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