Jährlich sterben 120.000 Menschen in Deutschland an den Folgen des Rauchens, „Mein Ziel ist, dass die, die noch nicht begonnen haben mit dem Rauchen, nicht verführt werden“, so Bundesminister Schmidt zur Verabschiedung des Tabakproduktrichtliniengesetzes.
Um die Risiken des Rauchens zu verdeutlichen und den Gesundheitsschutz zu stärken, hat der Bundestag ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie verabschiedet. Darin geht vor allem um die Warnhinweise, die Rückverfolgbarkeit und den Jugendschutz bei E-Zigaretten. „Wir müssen einerseits die gesundheitlichen Gefahren nüchtern beschreiben“, so Bundesminister Christian Schmidt, andererseits solle erkennbar der emotionale Hinweis gegeben werden „Lasst die Finger davon!“
Nach Aussage von Experten verursacht das Rauchen in Deutschland jedes Jahr Kosten in Höhe von 80 Milliarden Euro für das Gesundheitssystem. „Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko in Deutschland und weltweit“, erklärte die Sprecherin der CSU-Landesgruppe für Ernährung und Landwirtschaft, Marlene Mortler. Sie dankte Schmidt für den vorliegenden Entwurf. „Herausgekommen ist ein Gesetz, dass nicht nur die Interessen der Wirtschaft wahrt, sondern den gesundheitlichen Verbraucherschutz stärkt.“
Das Gesetz schreibt vor, gesundheitsbezogene Warnhinweise und Schockfotos auf zwei Dritteln der Verpackungen abzubilden. Zigaretten und Tabakprodukte, die Geruchs- oder Geschmacksaromen enthalten, werden verboten. Nur für Mentholzigaretten gilt eine Übergangsfrist. Erstmalig sind auch Vorschriften für E-Zigaretten und E-Shishas vorgesehen. Die Herkunft von Tabakerzeugnissen kann künftig durch ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal zurückverfolgt werden. Vor dem 20. Mai 2016 - das heißt, vor Inkrafttreten des Gesetzes - hergestellte Tabakerzeugnisse können noch bis Mai 2017 verkauft werden. Das erleichtert die technische Umstellung: „Wir setzen die Tabakproduktrichtlinie mit Sorgfalt und mit Augenmaß um“, so das Fazit des Ministers.
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