Pflegestärkungsgesetz I

Der Bundestag debattiert heute das Pflegestärkungsgesetz, die erste Stufe der Pflegreform. CDU/CSU setzen damit Teile des Koalitionsvertrages um und stellen die Weichen für gute Pflege.

Verbesserungen für Betroffene, Angehörige und Pflegekräfte: Was soll sich ändern?

Für Pflegebedürftige:

  • Die Leistungssätze steigen, die meisten pauschal um 4 Prozent.
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen in der ambulanten Pflege kommen jetzt auch körperlich beeinträchtigten Pflegebedürftigen zugute und verbessern ihre Lebensqualität.
  • Wer die eigenen vier Wände altersgerecht umrüstet, kann Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro bekommen. Bisher betrug die Obergrenze hierfür 2.557 Euro.
  • Auch im stationären Bereich werden die Leistungen verbessert: Ein Pfleger betreut künftig deutlich weniger Patienten als bisher, die Anzahl der Betreuungskräfte im Verhältnis zu den Bewohnerinnen und Bewohnern wird deutlich erhöht.

Für Angehörige:

  • Tages- und Nachtpflege können künftig in vollem Umfang neben Sach- und Geldleistungen genutzt werden. Damit kann die Betreuung, insbesondere von demenziell erkrankten Menschen, künftig noch umfassender sichergestellt werden.
  • Erstmalig können auch demenziell erkrankte Personen ohne Pflegestufe („Pflegestufe 0“) Sachleistungen der teilstationären Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen. Betroffene können Kurzzeit- und Verhinderungspflege breiter und flexibler nutzen.

Für Pflegekräfte:

  • Wir investieren mehr als 500 Millionen Euro in zusätzliche Betreuungskräfte in den Pflegeheimen, die ergänzend zu den Pflegekräften mit Pflegebedürftigen spazieren gehen, ihnen vorlesen oder Gespräche führen. Damit ist ein Anstieg von derzeit rund 25.000 auf dann bis zu 45.000 zusätzliche Betreuungskräfte möglich.
  • Wir bauen Bürokratie im Pflegealltag ab, erhalten aber die notwendige Qualitätssicherung.
  • Wir wollen die Ausbildung attraktiver machen und mehr Ausbildungsplätze schaffen, um Nachwuchs für die Pflege zu gewinnen.

Für die Zukunft:

  • Rund 1,2 Milliarden Euro sollen pro Jahr im Pflegevorsorgefonds bei der Bundesbank angelegt werden. In 20 Jahren soll der Fonds helfen, die Beiträge der Pflegeversicherung zu stabilisieren – ein wichtiger Beitrag zur Generationengerechtigkeit.
  • Zum 1. Januar 2015 steigt der Beitrag der Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte. Dies ist notwendig, um die Leistungen zu verbessern, die Leistungssätze an die Preisentwicklung anzupassen und die Finanzierung des Pflegevorsorgefonds zu sichern.
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