Sitzungswoche aktuell

Mehr Ärzte für den ländlichen Raum. Die medizinische Versorgung in strukturschwachen Regionen soll verbessert werden. Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag über ein entsprechendes Gesetz in erster Lesung debattiert. Das Durchschnittsalter von Ärzten auf dem Land ist hoch. Viele stehen vor dem Ruhestand, an Nachwuchs fehlt es. Nun soll der Job als Landarzt attraktiver und die Arbeitsbedingungen für Allgemeinmediziner verbessert werden. So soll es künftig möglich sein, ärztliche Routine-Leistungen zu delegieren, außerdem soll die Zahl der Weiterbildungsstellen von derzeit 5000 auf 7500 steigen. Wenn das Gesetz in dieser Form verabschiedet wird, haben Patienten künftig auch die Möglichkeit durch spezielle Terminservicestellen innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin zu erhalten.

Bezahlbarer Wohnraum in Ballungsgebieten. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag dem Gesetz zur Mietpreisbremse zugestimmt. Die CSU setzt sich gemeinsam mit der CDU weiterhin dafür ein, private Impulse für den Wohnungsbau zu ermöglichen. Die Mietpreisbremse soll Mieterinnen und Mieter vor überzogenen Mietpreisforderungen schützen. Wie soll dies geschehen?

  • Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf die zulässige Miete nicht über 10 Prozent des Niveaus der ortsüblichen Vergleichsmiete steigen.
  • Die Länder können Gebiete für fünf Jahre mit angespannten Wohnungsmärkten ausweisen, in denen die Mietpreisbremse gilt.
  • Da der Mangel an Wohnraum gerade in Ballungsgebieten als wichtiger Grund für Preissteigerungen gilt, ist es zentral, weiterhin private Impulse für mehr Wohnraum zu ermöglichen. Daher hat sich die CSU-Landesgruppe dafür eingesetzt, dass Erstvermietungen in Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen ausgenommen bleiben.

Frauenquote mit Augenmaß. Am Freitag wurde die Frauenquote vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Doch für wen gilt sie eigentlich? Und was soll sie bringen? Auf keinen Fall mehr Bürokratie. Deshalb hat die CSU-Landesgruppe auf den letzten Metern noch zahlreiche Verbesserungen in den Gesetzentwurf eingebracht:

  • Die Förderung von Frauen in Führungspositionen ist der CSU-Landesgruppe wichtig. In Zukunft gilt eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte. Die Bürokratie wurde im Gesetzentwurf auf Minimum reduziert. So müssen die betroffenen Unternehmen beispielsweise nur noch alle fünf Jahre berichten, ob sie ihre Zielvereinbarung erreicht haben oder nicht. Anteilseigner- und Arbeitnehmer-Bänke werden zusammen betrachtet. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass die Quote nicht erreicht wird.
  • Aufsichtsräte von allen börsennotierten und vollmitbestimmungspflichtigen Unternehmen, die ab 2016 neu besetzt werden, müssen eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent aufweisen. Außerdem sollen börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen Zielgrößen für Aufsichtsräte, Vorstände und oberste Management-Ebenen festlegen. Das heißt: Diese Unternehmen verordnen sich selbst eine variable Quote – die sogenannte Flexiquote.
  • Auch hier gilt die Quote. Für den öffentlichen Dienst des Bundes sollen sich im Wesentlichen die gleichen Vorgaben wie in der Privatwirtschaft widerspiegeln. Auch für die öffentliche Verwaltung gilt das Prinzip der Frauenförderung. Zu den Gesetzeszielen zählt deshalb auch die Familienfreundlichkeit.
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