Mindestlohn mit starken Tarifparteien kommt

CDU/CSU und SPD haben nach intensivem Austausch mit den Tarifparteien einen gesetzlichen Mindestlohn beschlossen. Fragen und Antworten zum Gesetzespaket:

1. Warum wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland eingeführt?
Es gibt in Deutschland Branchen, in denen die Tarifpartnerschaft nicht mehr funktioniert. Oftmals ist es in diesen tariflosen Branchen so, dass die Arbeitnehmer nur wenig verdienen. Für alle jene, die bisher mit ihrer eigenen Hände Arbeit kein auskömmliches Gehalt bekommen haben, wird der Mindestlohn nun zur Verbesserung der Lebenssituation beitragen. Das christliche Menschenbild sagt uns, dass ein auskömmlicher Lohn für geleiteste Arbeit auch Ausdruck der Würde des Menschen ist. Die CSU hat im Bayernplan einen tariflichen Mindestlohn gefordert. Nach der einmaligen Festlegung des Mindestlohns vom Bundestag wird es gemäß der Forderung zukünftig Aufgabe der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein, in einer Kommission die Höhe des Mindestlohns festzulegen.

2. Wird der Mindestlohn auch an Entwicklungen angepasst also erhöht?
Die Höhe des Mindestlohns wird nur ein Mal, nämlich bei seiner Einführung, vom Bundestag festgelegt – mit 8,50 Euro. Danach wird eine Mindestlohnkommission, die aus den Tarifpartnern, also Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände besteht, die Auswirkungen des Mindestlohns laufend evaluieren. Das war der CSU in den Verhandlungen mit der SPD besonders wichtig, weil wir starke Tarifparteien und keine dauerhafte politische Debatte im Parlament um die Höhe des Mindestlohns wollen – dies ist Aufgabe der Tarifparteien.

3. Für wen gilt der Mindestlohn?
Der Mindestlohn gilt ab dem 1. Januar 2015 für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Allerdings gibt es in einigen Branchen, die derzeit auch keine Tarifverträge haben, Übergangsregelungen, die der Union wichtig waren. Zeitungszusteller bekommen 2015 75 Prozent des Mindestlohns, 2016 sind es dann 85 Prozent, bevor ihr Lohn dem gesetzlichen Mindestlohn angepasst wird. Auch für Saisonarbeiter, sowohl in der Gastronomie als auch in der Landwirtschaft, gilt der Mindestlohn. Sie können nun bis zu 70 Tage angestellt werden. Der Mindestlohn gilt hier uneingeschränkt, allerdings können Kost und Logis als Arbeitsentgelt – wie bisher auch – auf den Mindestlohn angerechnet werden.

4. Gibt es eine Altersbeschränkung beim Mindestlohn?
Der Mindestlohn gilt nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss. Es soll verhindert werden, dass junge Menschen wegen besser bezahlter Hilfstätigkeiten auf eine Ausbildung verzichten.

5. Bekommen Praktikanten auch einen Mindestlohn?
Ein Praktikum ist kein Arbeitsverhältnis. Es gibt zum einen studienbegleitende Praktika, die während eines Studiums absolviert werden müssen, weil es die Studienordnung so vorsieht. Für diese Praktika gibt es keinen Mindestlohn. Zum anderen gibt es Orientierungspraktika, die freiwillig absolviert werden, auch nach einer abgeschlossenen Ausbildung. Allerdings sind diese Praktika nur maximal drei Monate vom Mindestlohn ausgenommen. Das ist eine akzeptable Dauer, damit wollen wir den Missbrauch von Praktika verhindern. Praktikanten haben darüber hinaus künftig Anspruch auf einen schriftlich fixierten Vertrag.

6. Gibt es eine Regelung für Langzeitarbeitslose, die einen Job finden?
Falls Langzeitarbeitslose einen Job finden, können Arbeitgeber in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn abweichen. Langzeitarbeitslose müssen häufig erst wieder in den Job zurückfinden. Nach sechs Monaten haben sie Anspruch auf den Mindestlohn. Die Union will einen Anreiz schaffen, damit auch Langzeitarbeitslose wieder eine Chance bekommen. Die Auswirkungen dieser Regelung wollen wir zu Mitte 2016 überprüfen.

7. Wie werden Minijobber künftig bezahlt?
Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung, also auch für Minijobber. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin Pauschalsteuer und Sozialabgaben.

8. Haben Rentner einen Anspruch auf Mindestlohn?
Ja, wenn ein Rentner ein Arbeitsverhältnis aufnimmt, hat er Anspruch auf den Mindestlohn.

9. Gibt es auch in anderen EU-Staaten einen Mindestlohn?
Ja, in 21 der 28 EU-Staaten gilt bereits ein allgemein gültiger, gesetzlicher Mindestlohn. Ausnahmen sind Dänemark, Schweden, Finnland, Österreich, Italien, Schweden und Zypern. Dort gibt es allerdings eine hohe Bindung durch Tarifverträge.

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