Redeauszug des Bundestagsabgeordneten Stephan Mayer zur Sonderzahlung für Betreuer und Betreuungsvereine, 17.11.2023:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Zum Betreuer-Inflationsausgleichs-Sonderzahlungsgesetz kann ich selbst wohlmeinend gegenüber der Ampelkoalition nur sagen: Das Gesetz ist allenfalls gut gemeint, aber leider nicht ausreichend gut gemacht. Und ich möchte eine Befürchtung äußern, die sich hoffentlich nicht bewahrheiten wird: dass mit diesem Gesetz, mit dieser beschlossenen Inflationsausgleichszahlung das ohnehin schon stattfindende Sterben der Betreuungsvereine und die Aufgabe der Tätigkeit von sowohl ehrenamtlichen als auch hauptamtlichen Betreuern nicht gestoppt, sondern allenfalls nur verlangsamt wird.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, trotzdem werden wir als CDU/CSU-Fraktion zustimmen; denn dieses Gesetz ist natürlich besser als nichts. Aber ich möchte auch noch mal an die Sachverständigenanhörung erinnern. Selbst die Sachverständigen, die von der Ampelkoalition benannt wurden, beispielsweise von der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Frau Dr. Hajasch, haben deutlich gemacht, dass die Inflationsausgleichszahlung von 7,50 Euro pro Monat und pro geführter Betreuung bei Weitem nicht ausreichend ist, wenn man die bislang hohe Qualität der Betreuung in Deutschland weiter aufrechterhalten will.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, allen, die in der Betreuung tätig sind, sowohl den Betreuungsvereinen als auch den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Betreuerinnen und Betreuern in Deutschland, ganz herzlich zu danken.
Sie üben wirklich eine außerordentlich sinnstiftende Tätigkeit aus. Ich habe viel Kontakt mit den Betreuerinnen und Betreuern in meinem Wahlkreis. So unterschiedlich sie auch sein mögen, eint sie alle eines: Sie empfinden ihre Tätigkeit beileibe nicht als bloßen Job, sondern als sehr sinnstiftend und erfüllen ihn wirklich weit überobligatorisch. Sie kümmern sich um Mitbürgerinnen und Mitbürger, die wahrlich nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen – ganz im Gegenteil: Das sind Menschen, die häufig im Schatten des Lebens stehen. Und vor diesem Hintergrund sind wir es ihnen, glaube ich, mehr als schuldig, dass wir die Rahmenbedingungen so gestalten, dass sie ihre sinnstiftende Tätigkeit auch weiter gut ausüben können.
Drei Kritikpunkte in aller Deutlichkeit:
Erstens. Die Sonderzahlung von 7,50 Euro pro Monat und geführter Betreuung – ich habe es erwähnt – deckt in keiner Weise die gestiegenen Kosten wie Materialkosten, Mietkosten, Personalkosten. Die Sachverständigen haben angegeben, dass mindestens eine dreifache Erhöhung des Betrags erforderlich wäre, um den Inflationsausgleich wirklich adäquat abzudecken.
Zweiter Kritikpunkt. Die Befristung auf nur zwei Jahre, auf die Jahre 2024 und 2025. Das ist nicht ausreichend. Das bietet keine klare Perspektive und schafft auch keine Rechtssicherheit, zumal die Kompensation für die Länder ja unbefristet ins Werk gesetzt wird. Man hätte diese Sonderzahlung nicht auf zwei Jahre begrenzen dürfen.
Und abschließend, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der dritte Kritikpunkt. Ich kann es in keiner Weise nachvollziehen, dass wir diese Sonderzahlung nicht auch für das laufende Jahr 2023 gewähren. Die Inflation ist auch in diesem Jahr eminent.
Und vor diesem Hintergrund: Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Er ist aber bei Weitem nicht ausreichend.
Danke für die Aufmerksamkeit.